Fall Tina: Weiter kein Beleg für Kindeswohlprüfung

Im Fall des rechtswidrig aus Wien abgeschobenen Mädchens Tina ist eine Frage weiter offen: Ist das Kindeswohl vor der Abschiebung noch einmal geprüft worden? Das Bundesasylamt sagt, ja. Doch in den Akten findet sich kein Beleg – eher im Gegenteil.

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