„Ibiza“: WKStA im Clinch mit Rechtsschutzbeauftragter

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geht weiter gegen jene Behördenvertreter vor, mit denen sie im Clinch liegt. Nun fordert die Chefin der WKStA, Ilse Wrabl-Sanda, sogar den Ausschluss der Rechtsschutzbeauftragten aus allen Ermittlungen die „Ibiza-Affäre“ betreffend, berichtete gestern das Nachrichtenmagazin „profil“ (Onlineausgabe). Ein weiteres Amtshandeln wäre „unzulässig“.

Hintergrund ist ein Vorfall aus dem vergangenen Jahr. Da hatte die Rechtsschutzbeauftragte, Gabriele Aicher, scharfe Kritik an Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit den Ermittlungen in der Inseratenaffäre u. a. gegen Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) geübt. Später wurde bekannt, dass sie sich bezüglich des damaligen Statements von der Rechtsanwaltskanzlei Ainedter hatte beraten lassen, die einen Beschuldigten in der Inseratenaffäre vertritt.

Aufregung auch um „SoKo Tape“

Es entstehe der Eindruck, Aichers Kritik an der WKStA sei „Teil der Litigation-PR“ des Beschuldigten, heißt es nun. Daher sei die Rechtsschutzbeauftragte in der Causa befangen, schreibt Vrabl-Sanda an Aichers Stellvertreterin Christine Sperker. Laut Vrabl-Sanda hätte Aicher die Anwaltskanzlei in der Angelegenheit gar nicht beiziehen dürfen, da sie als Rechtsschutzbeauftragte dem Amtsgeheimnis unterliege. Dieses habe Aicher durch ihr Vorgehen verletzt. In Summe müsse sich die Rechtsschutzbeauftragte daher gemäß Strafprozessordnung im gesamten „Ibiza“-Verfahren „des Einschreitens enthalten“.

Vrabl-Sanda hatte erst vor Kurzem für Aufsehen gesorgt, als ihre Behörde der „SoKo Tape“ sämtliche Ermittlungsaufträge entzogen hatte, da es zu einer „systematischen Torpedierung des Ermittlungsverfahrens“ gekommen sei. Der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit wies diese Darstellung scharf zurück.