ÖVP-Ermittlungen: Karmasin enthaftet

Die am 2. März im Zusammenhang mit der ÖVP-Inseratenaffäre festgenommene und seit 4. März in U-Haft befindliche frühere ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin ist heute enthaftet worden. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) gab einer Haftbeschwerde Folge, die Karmasins Anwälte Norbert Wess und Philipp Wolm (Kanzlei Kollmann Wolm) eingebracht hatten.

Das OLG bestätigte laut einer Aussendung zwar den Haftgrund der Tatbegehungsgefahr, sei allerdings zum Ergebnis gekommen, „dass dieser Haftgrund durch gelindere Mittel ersetzt werden kann und dass die Untersuchungshaft zu beenden ist“. Da die Beschuldigte durch das Strafverfahren und die Inhaftierung erhebliche negative Konsequenzen auf beruflicher und sozialer Ebene zu tragen habe, bestehe kein Risiko, dass in nächster Zeit Geschäfte möglich seien, mit denen strafbare Handlungen verwirklicht würden, heißt es in der Begründung.

Kein Kontakt zu Kurz, Schmid und Co. erlaubt

Karmasin musste unter anderem per Gelöbnis zusichern, keinen Fluchtversuch zu unternehmen und jeglichen Kontakt zu den anderen Beschuldigten in der Inseratenaffäre – Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), mehrere Kurz-Vertraute, Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid, Karmasins ehemalige Mitarbeiterin Sabine Beinschab und die Medienmacher Wolfgang und Helmuth Fellner – zu unterlassen.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt gegen Karmasin in der ÖVP-Inseratenaffäre wegen Untreue und Bestechlichkeit und daneben wegen Geldwäscherei, Vergehen gegen wettbewerbsbeschränkende Absprachen und schweren Betrugs. Die U-Haft war mit Tatbegehungsgefahr begründet worden.