VfGH: Erster Lockdown für Ungeimpfte gesetzeskonform

Der erste Coronavirus-Lockdown für Ungeimpfte im November vergangenen Jahres ist gesetzeskonform gewesen. Das teilte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) heute mit. Der Antrag einer Beschwerdeführerin, wonach der Lockdown gesetzeswidrig sei, wurde demnach abgewiesen.

Vor etwa drei Wochen hatte eine öffentliche Verhandlung dazu stattgefunden. Im VfGH-Erkenntnis wird nun argumentiert, dass der Gesundheitsminister vor dem Hintergrund der Delta-Variante „vertretbarerweise annehmen“ konnte, „dass nicht immunisierte Personen sowohl ein deutlich erhöhtes Ansteckungs- und Übertragungsrisiko als auch ein deutlich erhöhtes Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes haben“.

Auch konnte angenommen werden, dass die Ausgangsbeschränkungen für nicht immunisierte Personen zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 und der Überlastung des Gesundheitssystems geeignet waren.

„Gerade im Hinblick auf das Grundrecht auf Privat- und Familienleben waren zudem zahlreiche Ausnahmen von der Ausgangsregelung vorgesehen; die Ausgangsregelung war daher in einer Gesamtbetrachtung verhältnismäßig“, heißt es in der Pressemitteilung des VfGH.