Erster Lockdown für Ungeimpfte laut VfGH rechtens

Der erste Lockdown für Ungeimpfte von 15. bis 21. November 2021 samt den begleitenden 2-G-Regeln war gesetzes- und verfassungskonform. Er war sachlich gerechtfertigt und verstieß nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, stellte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nun in seiner März-Session fest. Auch die Regelung für die Nachtgastronomie von Sommer 2021 hielt vor dem VfGH. Eine weitere Beratung im April wird es über den zweiten, längeren Lockdown für Ungeimpfte im Winter geben.

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