PCR-Tests auf einem Tisch
ORF.at/Patrick Bauer
Nur noch fünf Tests

Limitierung mit etlichen Ausnahmen

Ab Freitag soll das Coronavirus-Test-Angebot deutlich reduziert werden. Pro Person und Monat sollen dann nur noch fünf PCR- und fünf Antigen-Wohnzimmertests gratis sein. Dazu gibt es allerdings etliche Ausnahmen, wie die entsprechende Verordnung von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) zeigt.

Mit der die Details regelnden, ziemlich schlanken und der APA vorliegenden Verordnung kommt nun vor deren Inkrafttreten mehr Licht in die Limitierung der Tests auf fünf Stück pro Monat und Person. Sie zeigt, dass in sensiblen Settings wie Krankenhäusern, Pflegeheimen und Kindergärten weiter unbeschränkt gratis getestet werden kann. Ansonsten gibt es monatlich fünf PCR- und fünf Antigen-Tests, allerdings können weitere bereits jetzt beschaffte Tests im April zusätzlich verwendet werden.

Konkret legt die Verordnung vor allem fest, in welchen Bereichen weiter ohne Einschränkungen kostenlos getestet werden kann. Es sind dies zunächst Pflegeeinrichtungen, wobei neben Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Personal auch Besucherinnen und Besucher gratis der Test ermöglicht wird. Gleiches gilt für Behinderteneinrichtungen, Krankenanstalten und Kurhäuser. Von der Einschränkung ausgenommen sind auch 24-Stunden-Pfleger und -Pflegerinnen und persönliche Assistentinnen und Assistenten von Behinderten.

Grafik zu CoV-Tests
Grafik: APA/ORF.at; Quelle: APA

In Kindergärten können weiter Personal und Kinder ohne Kontingentierung getestet werden. Für die Schulen ist das Bildungsministerium zuständig. Nämliche Regel wie in Kindergärten wird für Flüchtlingseinrichtungen etabliert. Schließlich sind auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Rettungsdiensten unter die Ausnahmen gekommen.

„Alte“ Tests dürfen zusätzlich verwendet werden

Klar ist weiters, dass symptomatische Personen kostenlos zu ihren Tests kommen. Hierfür braucht es in der Verordnung keine Änderung. Als zuständig empfindet man im Gesundheitsministerium an sich die Hotline 1450. Allerdings gibt es seitens des Bundes keine Vorgabe für die Organisationsform. Das heißt, man kann auch anderweitig die Tests Symptomatischer durchführen. Wäre z. B. Wien der Meinung, symptomatische Personen sollten sich am besten über „Alles gurgelt“ testen lassen, wäre das dort kostenlos möglich.

Wer quasi Tests schon gebunkert hat, kann diese zumindest im April noch einlösen, allerdings nicht unbeschränkt. Zusätzlich zu den fünf „neuen“ PCR-Testkits können noch fünf gratis ausgewertet werden, die schon davor bezogen wurden. Wie das Ganze im jeweiligen Bundesland organisiert wird, obliegt diesem.

Klar scheint derzeit zu sein, dass die meisten Bundesländer für die PCR-Tests wieder auf Onlineplattformen zurückgreifen, teils mit Beteiligung der Apotheken. So hat Wien bereits angekündigt, weiter auf „Alles gurgelt“ zu setzen, die Website wird für die zahlreichen Ausnahmen angepasst – mehr dazu in wien.ORF.at. Die Steiermark präferiert dagegen eine Abwicklung über die Apotheken. Als Grund wird angeführt, dass es keine technologischen Zugangsbarrieren geben soll.

Gelten soll das neue PCR-Reglement jedenfalls ab 1. April. Die darüber hinaus angekündigten fünf Gratis-Antigen-Tests können erst ab 9. April in Apotheken abgeholt werden. Grund dafür sei der Fristenlauf nach dem Bundesratsbeschluss zu den Antigen-Tests – der Bundesrat tagt erst am 7. April.

Rauch: Tests nur dort, wo sie gebraucht werden

Rauch sagte am Mittwochabend, es gelte, das Testsystem in seinen Grundzügen zu erhalten, um gut auf den Herbst vorbereitet zu sein. Denn sollte eine neue Virusvariante es notwendig machen, könnte alles rasch wieder hochgefahren werden. Aktuell sei aber eine Redimensionierung des Testregimes am sinnvollsten. Tests würden nun primär dort eingesetzt, wo sie gebraucht werden.

Diese Regel, die im Wesentlichen fixiert, inwieweit der Bund den Ländern die Kosten ersetzt, geht einmal von Anfang April bis Ende Juni. Spätestens dann muss eine neue Regelung her, oder die nun anlaufende wird verlängert.