Kinderbetreuungsgeld konnte Väterbeteiligung nicht steigern

2002 hat das Kinderbetreuungsgeld das frühere Karenzgeld abgelöst, mit ihm sollte den Eltern (unabhängig von vorheriger Erwerbstätigkeit) der Betreuungsaufwand für Kleinkinder zumindest teilweise abgegolten werden.

Seither wurde das Gesetz 17-mal novelliert, statt einer Bezugsvariante gibt es beim neuen Kontomodell eine tageweise Berechnung. Die angestrebte Erhöhung der Väterbeteiligung wurde dadurch nicht erreicht, zeigt eine Studie des Instituts für Familienforschung.

Entgegen der ursprünglichen Idee einer reinen Familienleistung wurde damals auch noch eine einkommensabhängige Variante eingeführt mit dem Ziel, den Verdienstentgang für die Eltern möglichst gering zu halten und ihnen eine rasche Rückkehr in den Beruf zu ermöglichen. Seit März 2017 können Eltern beim Konto sogar unter 487 Bezugsvarianten der Geldpauschale oder Einkommensersatz wählen.

Kaum Einfluss durch Umstellung auf Konto

Die politischen Ziele bei Einführung des Kinderbetreuungsgeldkontos samt Familienzeitbonus wurden laut einer Analyse der Studienautoren Olaf Kapella und (der mittlerweile verstorbenen) Christiane Rille-Pfeiffer jedoch kaum erreicht.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurde laut Studie lediglich durch die neue Möglichkeit erhöht, bis ca. drei Monate vor Ablauf des ursprünglich gewählten Modells zu einer anderen Variante zu wechseln, falls sich die Lebens- oder Erwerbssituation ändert. Der Umstellung auf tageweise Abrechnung des Kontos schreiben sie allerdings kaum Einfluss zu.

Auch Familienzeitbonus seltener genutzt

Schlecht sieht es bei der Väterbeteiligung aus: Das Ziel einer Beteiligung von 30 Prozent im neuen Kontosystem wurde klar verfehlt, tatsächlich lag diese bei nur 11,4 Prozent und blieb damit im Vergleich zum alten System nahezu konstant.

Indem das Kontosystem auch den alleinigen Bezug der Mutter über zwei Jahre möglich macht, komme es außerdem Paaren mit einer eher traditionellen Rollenaufteilung entgegen. Der Partnerschaftsbonus, der bei einer Aufteilung von 50:50 bzw. 60:40 ausbezahlt wird, wurde wiederum nur in 1,3 Prozent der Fälle in Anspruch genommen. Das Ziel waren drei Prozent.

Auch der Familienzeitbonus, bei dem Männer Rechtsanspruch darauf haben, direkt nach der Geburt einen Monat daheimzubleiben, und dafür 700 Euro erhalten, wurde deutlich seltener genutzt als erwartet. Durchschnittlich waren es 6.000 Fälle in den Jahren 2019 und 2020 statt erwarteter 32.800, gemessen an den jährlichen Geburten gab es aber immerhin leichte Zuwächse (auf 8,5 Prozent der Geburten 2020).