Wenn Sport- oder Kulturevents wegen der Pandemie ausfallen, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher zumindest einen Teil der Ticketkosten in Form eines Gutscheins akzeptieren. Wer eine echte Kostenerstattung bevorzugt, muss warten und den Gutschein aufheben. Nach eineinhalb bis zwei Jahren kann man eine Auszahlung anfordern.
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