Richtwertmiete: SPÖ will Erhöhung im Einzelfall prüfen

Die SPÖ kritisiert die per 1. April erfolgte Erhöhung der Richtwertmieten um etwa sechs Prozent weiter scharf. Es lohne sich im Einzelfall, „die Legalität der Erhöhung zu prüfen“, so Wohnbausprecherin Ruth Becher heute in einer Aussendung.

Dabei verwies sie auf gesetzliche Schutzbestimmungen für Mieterinnen und Mieter. Zum Teil könnten Mieter in Österreich ihren Mietzins auch kostenfrei von Expertinnen oder Experten überprüfen lassen, so Becher.

Schriftliche Information notwendig

Vom Mieterhöhungsbegehren seien Mieterinnen und Mieter jedenfalls schriftlich zu informieren, erinnerte die Sozialdemokratin. Lange das Schriftstück später als 14 Tage vor dem nächsten Zinstermin beim Mieter ein, so werde die Erhöhung des Hauptmietzinses erst zum übernächsten Zinstermin (Juni 2022) wirksam. Werde das Schreiben jedoch zu früh datiert oder abgeschickt, so entfalte es überhaupt keine Rechtswirkungen.

Der Mieter sei weder zum in Aussicht genommenen noch zu einem späteren Termin zur Zahlung der wertsicherungsbedingten Erhöhung verpflichtet. Um in einem solchen Fall zu einer wirksamen Anhebung des Mietzinses zu gelangen, müsse der Vermieter dem Mieter ein neuerliches schriftliches Erhöhungsbegehren übermitteln.

Die FPÖ kritisierte die Anhebung der Richtwertmieten durch die Regierung als unsozial, die SPÖ sei aber um nichts besser und „darüber hinaus noch hochgradig scheinheilig“.