Vor Sondersitzung: SPÖ will Pflege in Schwerarbeiterpension

Pflegetätigkeiten sollen im Pensionsrecht aufgewertet werden. Dieses Anliegen macht die SPÖ morgen in der von ihr beantragten Sondersitzung des Nationalrats zum Thema.

Wie die Abgeordneten Christian Drobits und Josef Muchitsch in einer Pressekonferenz heute Vormittag ausführten, sollen Pflegetätigkeiten grundsätzlich in die begünstigte Schwerarbeiterregelung fallen. Auch für Invaliditätspensionsten sollen Pflegetätigkeiten entsprechend anerkannt werden.

Grundsätzlich ist es so, dass Personen, die bestimmte Kriterien erfüllen, mit deutlich geringeren Abschlägen von 1,8 Prozent im Jahr ab 60 in Pension gehen können. Pflegeberufe sind nicht explizit angeführt, mit Ausnahme des Hospizbereichs.

Das heißt, die Pflegekräfte können nur über hohen Kalorienverbrauch bei ihrer Tätigkeit oder Nachtschichtdienste den Status des Schwerarbeiterpensionisten erreichen.

„Nachweis oft schwierig“

Zudem müssen für die Schwerarbeiterpension 540 Versicherungsmonate (45 Jahre) und zehn Jahre innerhalb der letzten 20 Jahre Tätigkeit in belastenden Berufen vorgewiesen werden. Der Nachweis sei oft schwierig, wie Robert Steier, Jurist von der Gewerkschaft vida ausführte.

Es gebe „sehr mühselige Beweisverfahren“. Denn es müssten manchmal kistenweise alte Dienstpläne durchgeschaut werden, ob jetzt ausreichend Nachtdienste geleistet wurden, oder man müsse noch einmal darstellen, welche Leistung man im OP-Saal genau gemacht habe.

Die SPÖ tritt nun dafür ein, dass in der Schwerarbeitsverordnung die Betreuung erkrankter, pflegebedürftiger und von Menschen mit Behinderung grundsätzlich als besonders belastende Tätigkeit anerkannt wird. Zudem sollen zur leichteren Erreichbarkeit der 540 Versicherungsmonate auch Ausbildungszeiten in vollem Umfang angerechnet werden.

Als dritten wesentlichen Punkt führt die SPÖ an, dass es viele aufgrund der anstrengenden Tätigkeit gar nicht bis zum 60. Lebensjahr im Arbeitsleben schaffen. Daher soll bei der Invaliditätspension die Zeit der Schwerarbeit abschlagsmindernd wirken. Denn wenn jemand mit z. B. 59 Jahren in den Ruhestand tritt, drohen ihm bis zu 13,8 Prozent Abschlag. Bei der Schwerarbeiterregelung ab 60 sind es jedoch maximal neun Prozent.