Lockdown: FPÖ verlangt Transparenz bei VfGH-Erkenntnis

Die FPÖ will wissen, ob es bei der jüngsten VfGH-Entscheidung zum ersten Lockdown für Ungeimpfte abweichende Meinungen unter den Verfassungsrichtern gegeben hat. Wenn ja, müssten diese öffentlich bekanntgemacht werden, forderte Verfassungssprecherin Susanne Fürst gestern. Das sei auch hinsichtlich der noch anstehenden Entscheidungen im Zusammenhang mit den CoV-Maßnahmen von Relevanz.

Der VfGH hatte vergangene Woche den von 15. bis 21. November 2021 verhängten Lockdown für Ungeimpfte samt den begleitenden 2-G-Regeln als gesetzes- und verfassungskonform qualifiziert. Diese seien sachlich gerechtfertigt und hätten nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen, hielt das Höchstgericht in seinem Erkenntnis fest. Auch die Nachtgastroregelung vom Sommer 2021 bestand vor dem VfGH.

„Nicht nachvollziehbar“

Fürst übte heute neuerlich Kritik an der VfGH-Entscheidung. Für sie sei „nicht nachvollziehbar, warum man sich aktuell beim Verfassungsgerichtshof mit einer Grobprüfung begnügt habe“. Schließlich bedeute das, dass man sich nicht in der Tiefe mit der Frage der Evidenz und der Verhältnismäßigkeit beschäftigt habe, so Fürst, die am Wochenende von Parteichef Herbert Kickl als Kandidatin für die Bundespräsidentenwahl ins Spiel gebracht wurde.

„So an die Sache heranzugehen erscheint mir angesichts der Relevanz dieser Entscheidungen nicht verhältnismäßig und eines Höchstgerichtes unwürdig“, kritisierte sie.

Weitere Entscheidungen bei VfGH anhängig

Daher wolle sie wissen, ob tatsächlich alle Verfassungsrichter mit dieser Vorgangsweise und der darauf aufbauenden Entscheidung einverstanden waren. Das auch, weil noch Verfahren und Entscheidungen im Zusammenhang mit den „CoV-Zwangsmaßnahmen der Regierung“ beim Verfassungsgerichtshof anstehen. Zudem drohe mit der Impfpflicht ein „ganz massiver Eingriff in das Recht auf die körperliche Unversehrtheit“.