Novelle gegen illegales Tuning und Straßenrowdys fix

Im Verkehrsausschuss des Parlaments ist gestern die Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) beschlossen worden. Sie sieht höhere Strafen für Verkehrsrowdys und schnellere Kennzeichen- und Autoschlüsselabnahmen vor. Damit können die Behörden rücksichtslose Rowdys aus der illegalen Tuning-Szene in Zukunft leichter, rascher und auch höher für ihr Fehlverhalten bestrafen, da eine generelle Verdopplung des KFG-Strafrahmens diesen auf 10.000 Euro erhöht. Ein weiteres Paket könnte bald folgen.

Kennzeichenabnahme „an Ort und Stelle“ möglich

Mit dem gestrigen Beschluss wurden nicht nur höhere Mindeststrafen verankert, zudem habe man dafür gesorgt, „dass bei schweren Vergehen an Ort und Stelle die Kennzeichen abgenommen werden können. Denn gerade im Verkehr müssen sich alle an unsere gemeinsamen Regeln halten“, wurde Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) in einem Statement zitiert.

Das gilt etwa bei illegalen Umbauten, zudem ist eine Mindeststrafe von 300 Euro für solche Delikte vorgesehen, dieser Betrag kann als Organstrafe auch sofort eingehoben werden. Nach Beschluss im Nationalrat und Bundesrat kann die KFG-Novelle voraussichtlich noch im Mai in Kraft treten.

Wien, Kärnten und Salzburg mit gemeinsamer Taskforce

Die Bundesländer Wien, Kärnten und Salzburg hatte heute bereits zuvor bei einer Pressekonferenz angekündigt, mit einer gemeinsamen Taskforce den Kampf gegen Straßenrowdys wie die Roadrunner- und Tuning-Szene verstärken. Vom Bund wünscht man sich dafür härter Strafen, die bis zu einer Beschlagnahme des Fahrzeuges führen sollen.

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