Prag: Verfassungsgericht billigt DNA-Abnahme bei Verdächtigen

Die Polizei in Tschechien darf Verdächtigen und Beschuldigten weiter DNA-Proben abnehmen – auch ohne deren Einverständnis. Nach einem zweijährigen Verfahren erklärte das Verfassungsgericht in Brünn eine entsprechende Gesetzesregelung heute für rechtens. Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sei nicht ersichtlich. Zudem müsse Tschechien „internationalen Verpflichtungen“ bei der Polizeizusammenarbeit nachkommen.

Der Kläger hatte unter anderem kritisiert, dass der Gesetzgeber keine festen Fristen für die Aufbewahrung der DNA-Proben festgelegt habe. Die Behörden können auf diese so lange zurückgreifen, wie es ihnen für die „Vorbeugung und Ermittlung von Straftaten“ erforderlich scheint. Die Richter räumten ein, dass Teile des Gesetzes zu vage gefasst seien. Das sei zwar „nicht ideal“, aber noch kein Grund für ein Eingreifen, hieß es.

Zu den Kritikern der bisherigen Polizeipraxis in Tschechien zählt unter anderem die Menschenrechtsorganisation „Iuridicum Remedium“. Wegen der langen Dauer des Verfahrens verlieh sie dem Verfassungsgericht unlängst ihren Negativpreis „Großer Bruder“.