V-Dem-Bericht: Österreich auf „Wahldemokratie“ zurückgestuft

Laut dem jährlich erscheinenden Demokratiebericht des Varieties of Democracy Instituts (V-Dem) der schwedischen Universität Göteborg ist Österreich von einer „liberalen Demokratie“ zu einer „Wahldemokratie“ abgestuft worden. Das bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger zwar ihre Stimme abgeben dürfen, die optimalen Bedingungen für eine Demokratie aber nicht mehr gegeben sind.

Ein deutlicher Rückgang bei dem „Indikator für transparente Gesetze“ und „vorhersehbare Durchsetzung“ habe dazu beigetragen, dass Österreich die Voraussetzungen für eine liberale Demokratie nicht mehr erfülle, so die Begründung.

Gesamt vier Kategorien

Gesamt unterscheidet das V-Dem-Institut zwischen vier Kategorien: der demokratischen Idealform einer liberalen Demokratie, einer Wahldemokratie, einer Wahlautokratie, in der Wahlen nur noch rein formell stattfinden, sowie einer geschlossenen Autokratie, in der ohne Wahlen geherrscht wird.

In der obersten Gruppe finden sich etwa Australien, Deutschland, Schweden oder die Schweiz wieder. In der zweiten und größten Gruppe reiht sich Österreich nun über Ländern wie Bolivien und Armenien ein, die jedoch aus der dritten Gruppe der Wahlautokratien aufgestiegen sind. In dieser befinden sich etwa Russland, Belarus oder Ungarn. China, Nordkorea und Vietnam werden neben 27 weiteren Ländern als geschlossene Autokratien eingestuft.

Liberale Demokratien werden deutlich weniger

Gesamt ist das Niveau der Demokratie im Jahr 2021 laut dem Bericht auf das Niveau von 1989 gesunken. Die liberalen Demokratien erreichten 2012 mit 42 Ländern ihren Höhepunkt und sind nun auf den niedrigsten Stand seit über 25 Jahren gesunken.

Varieties of Democracy (V-Dem) erstellt mit über 30 Millionen Datenpunkten für 202 Länder von 1789 bis 2021 laut eigenen Angaben den größten globalen Datensatz zur Demokratie. Unter Beteiligung von mehr als 3.700 Wissenschaftlern und anderen Länderexperten misst V-Dem Hunderte verschiedene Merkmale der Demokratie, zu denen Faktoren wie Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenkontrolle und freie Wahlen gehören.