Zwei junge Frauen mit Koffern auf einem Bahnsteig
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Fast wie früher

Wenige Regeln beim Reisen zu Ostern

Rechtzeitig vor den Osterfeiertagen sind in vielen Nachbarländern Österreichs die meisten CoV-Beschränkungen gefallen oder zumindest deutlich reduziert worden. Mit Ausnahme von zwei Ländern fühlt sich das Reisen in die Nachbarländer damit wieder an „wie früher“. Einen 3-G-Nachweis bei der Einreise benötigt man nur noch für Italien und Deutschland.

Für die Einreise nach Italien gelten die 3-G-Regel und eine verpflichtende Onlineregistrierung via EU Digital Passenger Locator Form. Seit 1. April ist die 2-G-Pflicht in Hotels aufgehoben, auch im öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften werden keine Nachweise von Impfung, Genesung oder Test mehr verlangt. Für den Zugang zu Museen, archäologischen Parks, Ausstellungen, Archiven, Bibliotheken und anderen kulturellen Stätten gilt weder die 2-G- noch die 3-G-Pflicht.

Von 1. bis 30. April gilt in Kinos, Theatern und Konzerten hingegen weiterhin die 2-G-Pflicht. Außerdem sind FFP2-Masken erforderlich. Generell gilt die Maskenpflicht nach wie vor in Innenbereichen und im Freien bei Menschenansammlungen. Mit weiteren Lockerungen wird für 1. Mai gerechnet. Dann könnte die Maskenpflicht in Innenbereichen abgeschafft werden – mehr dazu in tirol.ORF.at.

3-G ab zwölf Jahren bei Einreise nach Deutschland

Für die Einreise nach Deutschland brauchen Personen ab zwölf Jahren einen 3-G-Nachweis, auch für Fahrten über das deutsche Eck. Mit Anfang April sind in weiten Teilen des Landes die meisten staatlichen CoV-Auflagen weggefallen, zuständig sind jetzt die einzelnen Bundesländer.

Eine deutschlandweite Maskenpflicht gilt noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Unabhängig von staatlichen Regeln können Firmen, Geschäfte und andere Einrichtungen aber auch weiter strengere Vorgaben beibehalten.

Keine Auflagen in Schweiz

Für die Einreise in die Schweiz gelten keinerlei Beschränkungen mehr. Auch intern sind mit 1. April die letzten landesweiten CoV-Maßnahmen aufgehoben worden. In einzelnen Kantonen können aber abweichende Regeln gelten.

Verreisen zu Ostern

Das Verreisen innerhalb Europas ist dieses Jahr wieder deutlich einfacher geworden. In den Osterferien können Reisende mit einer relativ entspannten CoV-Situation rechnen und in manchen nordischen Ländern gibt es sogar gar keine Einreisebeschränkungen mehr. Dennoch wird es die meisten auch dieses Jahr wieder eher in südliche Regionen Europas ziehen.

Maskenpflicht in Innenräumen in Slowenien

Für die Einreise nach Slowenien gelten keinerlei Auflagen mehr. Auch im Land selbst wurden die CoV-Maßnahmen weitgehend aufgehoben. Die 3-G-Regel gilt nur noch für Gesundheitseinrichtungen und Altersheime. Nach wie vor herrscht allerdings Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Dafür ist weder für Gastronomie noch Hotels, Einkaufszentren oder den Besuch von Kultureinrichtungen oder Veranstaltungen ein CoV-Zertifikat erforderlich.

Menschen an einem Check-in-Schalter auf dem Flughafen Wien
APA/Robert Jaeger
Viele nutzen die Osterferien zu einer kurzen Auszeit

Weitgehende Lockerung in Kroatien

Kroatien lockert vor Ostern weitgehend die CoV-Maßnahmen. Ab Samstag können Reisende aus EU-Ländern ohne Einschränkungen einreisen, Bürger anderer Länder werden nach wie vor ein CoV-Zertifikat benötige. Die Maskenpflicht fällt fast ganz weg. In öffentlichen Räumen und Verkehrsmitteln ist das Maskentragen nur noch eine Empfehlung, nur noch in Gesundheitseinrichtungen und Alters- und Pflegeheimen muss man sie tragen.

Praktisch keine Regeln mehr in Ungarn

Ungarn hat am 7. März sämtliche Sonderregeln aufgehoben, somit auch die Einreisebeschränkungen. Der Zutritt zu Gastronomiebetrieben, Hotels, Freizeiteinrichtungen und Kulturveranstaltungen ist ohne Beschränkung möglich. Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln entfällt die Maskenpflicht. Lediglich im Gesundheits- und Sozialwesen liegt die Entscheidung über eine weitere Maskenpflicht in der Entscheidungskompetenz der jeweiligen Einrichtung.

Auch Slowakei ohne 3-G

Keinerlei Einschränkungen bei der Einreise gibt es in der Slowakei. Auch im Land sind keine 3-G-Nachweise mehr erforderlich, weiter vorgeschrieben bleiben FFP2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Inneren von öffentlich zugänglichen Gebäuden und bei Massenveranstaltungen auch im Freien. Im Freien muss außerdem prinzipiell eine FFP2-Maske getragen werden, wenn kein Abstand von zwei Metern zu haushaltsfremden Personen gewährleistet ist.

Einreise „wie früher“ in Tschechien

Für die Einreise nach Tschechien gibt es keine Einschränkungen. Auch im Land wurden die meisten Restriktionen abgeschafft, Gastronomie, Hotels und Geschäfte können ohne Einschränkung besucht werden. Maskenpflicht gilt nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Gesundheitseinrichtungen und Pflegeheimen. Gesundheitsminister Vlastimil Valek hat allerdings auch die Abschaffung der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln „ab Ostern“ in Aussicht gestellt, die Entscheidung darüber soll nächste Woche fallen.

Die jeweiligen Einreisebestimmungen sind für die Einreise aus Österreich zu verstehen. Für die Einreise aus anderen Staaten bzw. Risiko- oder Variantengebieten gelten teilweise abweichende Regeln.