U-Ausschuss: Wolf erhielt Beugestrafe kurz vor Erscheinen

Der Unternehmer Siegfried Wolf ist kurz vor seinem Erscheinen im ÖVP-Untersuchungsausschuss zu einer Beugestrafe verurteilt worden. Laut einem mit 4. April datierten und der APA vorliegenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BvWG) muss der Multimillionär 1.000 Euro zahlen, da er bei seiner ersten Ladung für den 26. Jänner nicht erschienen war.

Wolf hatte damals angegeben, wegen Auslandsterminen nicht kommen zu können. Am Mittwoch erschien er dann als Auskunftsperson.

Zu Steuercausa geladen

Wolf war vorwiegend wegen seiner Steuercausa in den U-Ausschuss geladen. Er hatte – letztlich erfolglos – im Finanzministerium wegen einer Nachzahlung interveniert. Im U-Ausschuss verteidigte er sich und sah sich in seinem Verfahren „voll im Recht“.

Nach ihm war der einstige Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) geladen, der durch zahlreiche Entschlagungen auffiel. Auch gegen ihn wurde letztlich eine Beugestrafe beantragt, allerdings wegen Aussageverweigerung.

Ob Wolf den Bescheid über die Beugestrafe noch vor seinem Erscheinen im U-Ausschuss erhalten hatte oder erst danach, ist derzeit nicht bekannt. Ebenso wenig, ob er sie bezahlt hat. Zugesagt hatte er für den Tag allerdings schon seit längerer Zeit.