USA gehen gegen unregistrierte „Geisterwaffen“ vor

Die US-Regierung geht mit einer neuen Vorschrift gegen die Verbreitung und den illegalen Einsatz von unregistrierten Waffen vor, die aus Baukästen zusammengesetzt werden können. Die „Geisterwaffen“ („ghost guns“) werden von bisherigen Regeln kaum erfasst und können im Internet bestellt werden.

Die neue Regelung werde dafür sorgen, dass verurteilte Straftäter und andere, die keine Sicherheitsüberprüfung bestehen würden, sich nicht einfach online Waffen besorgen könnten, erklärte das Justizministerium gestern. Zudem würden es die neuen Auflagen der Polizei im Fall eines Verbrechens erleichtern, den Käufer einer Waffe zu ermitteln.

US-Präsident Joe Biden warnte, derzeit könnten auch Straftäter und Terroristen einen Baukasten im Internet bestellen und innerhalb von womöglich nur 30 Minuten eine fertige Pistole zusammenbauen. „Wenn diese Waffen am Ort eines Verbrechens auftauchen, kann ihre Herkunft nicht zurückverfolgt werden, es macht es schwieriger zu beweisen, wer sie benutzt hat“, sagte Biden. Die Baukästen müssten wie Waffen reguliert werden, forderte er.

Die von der Regierung bereits vor einem Jahr angekündigte Neuregelung wurde Biden zufolge von der Waffenlobby und anderen nach Kräften verzögert. Nun soll sie in rund 120 Tagen in Kraft treten. Danach dürfte es auch Klagen der Waffenlobby gegen die Regelung geben. Laut Justizministerium stellten Ermittler von 2016 bis Ende 2021 mehr als 45.000 solche mutmaßlich privat zusammengebaute Schusswaffen sicher, Tendenz steigend.