Aufgezogene Spritzen mit dem Corona-Impfstoff
APA/Georg Hochmuth
Vierte CoV-Impfung

Empfehlung vorerst für Risikogruppen

Das Nationale Impfgremium (NIG) empfiehlt in einer neuen Einschätzung die vierte Impfung nur für Risikogruppen. Das gilt für über 80-Jährige allgemein sowie für über 65-Jährige mit Vorerkrankungen. Sie sollen frühestens vier Monate, idealerweise ein halbes Jahr nach dem dritten Stich noch einmal immunisiert werden. Allen anderen sollte eine Impfung jedoch auch nicht verwehrt werden.

Die Empfehlungen sind insofern von Bedeutung, als sie zwar nicht verbindlich sind, aber von der Politik im Regelfall übernommen werden. Dadurch, dass eine vierte Impfung für Personen unter 65 explizit nicht empfohlen wird, ist wohl auch die Basis dafür gelegt, dass der Gesundheitsminister die Gültigkeit des „Grünen Passes“ jedenfalls auf ein Jahr verlängern wird. Zehntausende dieser Dokumente wären in den kommenden Monaten ausgelaufen.

Das NIG stellt fest, dass gemäß ersten Daten bei immunkompetenten Personen eine vierte Impfung nur vorübergehend und kurzfristig zu einer verbesserten Schutzwirkung gegen eine SARS-CoV-2-Infektion bzw. eine Covid-19-Erkrankung führt.

Impfung für alle auf persönlichen Wunsch

Auf persönlichen Wunsch kann jedoch eine weitere Auffrischungsimpfung laut Einschätzung des Gremiums frühestens ab vier Monaten, besser aber erst ab sechs Monaten nach der Grundimmunisierung, also der dritten Impfung, verabreicht werden.

NIG zu viertem Stich

Das Nationale Impfgremium empfiehlt für alle über 80 Jahre die vierte Injektion gegen CoV. Immer mehr werden inzwischen nicht nur einmal von SARS-CoV-2 heimgesucht.

Personen mit einem entsprechenden Impfwunsch sollte eine Immunisierung „nicht vorenthalten werden“. Eine allgemeine Empfehlung für eine vierte Impfung sei nach aktuellem Wissensstand erst vor den voraussichtlich nächsten Infektionswellen im Spätsommer/Herbst 2022 zu erwarten.

Spezialfall bei immunsupprimierten Personen

Einen Spezialfall stellen immunsupprimierte beziehungsweise immunschwache Personen dar, bei denen zum Beispiel infolge einer Chemotherapie oder einer Transplantation die Impfung nicht ausreichenden Schutz entfaltet. Sie sollten laut NIG altersunabhängig entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse versorgt werden. Der Einsatz von monoklonalen Antikörpern als Prophylaxe könne hier erwogen werden.

Das NIG orientiert sich mit seinen Empfehlungen auch an europäischen Gremien. Die Europäische Arzneimittelbehörde und die EU-Gesundheitsbehörde ECDC hatten Mitte vergangener Woche zwar keine Empfehlung für eine vierte Impfung für alle ausgesprochen. Allerdings könnte bei Menschen ab 80 Jahren eine solche verabreicht werden.

Impfpflicht: Weitere Datenschutzbedenken

Indes teilten die niedergelassenen Ärzte datenschutzrechtliche Bedenken der ELGA GmbH, der Betreibergesellschaft des Elektronischen Gesundheitsakts, zur Impfpflicht.

Zweifel an Datenschutz bei Impfpflicht

Ob die CoV-Impfpflicht wieder kommt, ist fraglich. Die ELGA GmbH, die das Impfregister führen soll, hat jedoch gravierende Bedenken, was den Datenschutz angeht. Sie hat deswegen eine formelle Prüfung beantragt.

Diese hält die Maßnahme für nicht durchführbar und will eine Prüfung durch die Datenschutzbehörde. Die Bedenken müssten auf jeden Fall ernst genommen werden, betonte Johannes Steinhart, Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, am Dienstag in einer Aussendung.