Wie eine Russin die ehemalige Kärntner Hypo-Zentrale kaufte

Die ehemalige Zentrale der Hypo Alpe Adria in Klagenfurt hat im Zuge der folgenschweren Pleite und der damit verbundenen politischen Dimension weitreichende Bekanntheit erlangt. Das Gebäude der 2009 notverstaatlichten einstigen Kärntner Landesbank wurde zum Symbol für Misswirtschaft und verbranntes Steuergeld.

Hypo-Kauf: Vermögen von Oligarchen

Die frühere Konzernzentrale der einst notverstaatlichten Kärntner Hypo Alpe Adria Bank ist 2018 verkauft worden. Sieben Millionen Euro sind damit sozusagen an die Steuerzahler zurückgeflossen. Doch von wem dieses Geld tatsächlich gekommen ist, weiß man nicht. Die Käuferin der Immobilie in Klagenfurt versteckt sich in einem Briefkastenkonstrukt, dessen verzweigte Struktur auch zur Familie eines wegen mutmaßlichen Betrugs gesuchten ehemaligen russischen Managers reicht. Eine Spurensuche nach verstecktem Vermögen von Oligarchen.

Für den Verkauf der gewinnbringenden Hypo-Assets wurde die HETA als Nachlassverwalterin eingesetzt. Und so wurde auch das Gebäude erfolgreich veräußert. Ende November 2018 unterzeichnete eine in Klagenfurt ansässige maximo gmbh den Kaufvertrag über insgesamt 7,7 Mio. Euro für die 28.000 Quadratmeter große Immobilie samt Grundstück.

Briefkastenfirma in der Karibik

Recherchen von „profil“ und ORF im Rahmen der internationalen „Pandora Papers Russia“-Kooperation liefern nun erstmals Hintergründe, wo bzw. wie der Kaufbetrag aufgebracht wurde. Demnach kam für den millionenschweren Kaufpreis eine Briefkastenfirma in der Karibik auf. Das ergibt sich aus Vertragsunterlagen, die Kreditvergaben zwischen mehreren involvierten Firmen regeln sollten.

Als Eigentümerin wird demnach die Russin Tatiana Malygina angegeben, wie bereits 2018 publik wurde. Deren Firmen unterhalten offenbar Geschäftsbeziehungen zu Offshore-Vehikeln, die sich laut den „Pandora-Papers“-Datensätzen engen Angehörigen des früheren ukrainischen Managers und prorussischen Politikers Yevhen Bakulin zurechnen lassen. Bakulin wurde 2018 in der Ukraine wegen mutmaßlicher Wirtschaftsstraftaten zur Fahndung ausgeschrieben.

Rund um den Deal spielen allem voran die geleakten Daten der Kanzlei Aleman Cordero Galindo & Lee (Alcogal) eine wichtige Rolle. Der Hauptsitz der Kanzlei befindet sich in Panama. Und wie die Daten zeigen, administrierte Alcogal im Auftrag einer Schweizer Vermögensverwaltungsfirma mehrere Briefkastenfirmen, so etwa Dirmel International Limited, die ihren Sitz auf den Britischen Jungferninseln hat.

Diese 2012 gegründete Dirmel International Limited wurde von Alcogal den geleakten Daten zufolge mit Treuhanddirektoren und einem Treuhandgesellschafter ausgestattet. Besitzverhältnisse sind damit auch mit Blick ins öffentliche Firmenbuch nicht zu eruieren. 2018 wurde dann der Deal besiegelt. „profil“ und ORF liegen sowohl ein Kreditvertrag als auch ein Treuhandvertrag vor, die Zahlungsflüsse in Zusammenhang mit dem geplanten Kauf regeln sollten.

Wie wurde vorgegangen?

Die geleakte Vertragsversion wurde von den Dirmel-Direktoren (am 28. September 2018) unterschrieben, jedoch nicht von Partnern außerhalb der Firmenstruktur. Wie die Dokumente nahelegen, lief der Vorgang so: Für den Kauf in Klagenfurt reservierte Dirmel bis zu 13 Mio. Euro. Auf einem Schweizer Treuhandkonto wurden 3,5 Mio. Euro geparkt, 9,5 Mio. wurden als Kredit an die Schweizer Firma Stern Real Properties AG vergeben.

Stern Real ist die Muttergesellschaft der besagten Klagenfurter maximo gmbh, die letztlich als Käuferin auftrat. Stern Real sollte ihrerseits neun Mio. Euro – wiederum in Form eines Kredites – an maximo gmbh durchreichen, Letztere dann damit die ehemalige Hypo-Immobilie kaufen. Maximo gmbh war also nur auf dem Papier Käuferin – hinter dem Deal stand eine Schweizer Gesellschaft bzw. eine Briefkastenfirma auf den britischen Jungferninseln. Beide Firmen wurden erst 2018 – unmittelbar vor dem Deal – gegründet.

HETA verweist auf Compliance-Prüfung

Seitens der HETA heißt es, dass es „in der Immobilienbranche aus haftungsrechtlichen, steuerrechtlichen und sonstigen Gründen üblich“ sei, dass der Erwerb durch „neu gegründete Zweckgesellschaften“ stattfinde. Gleichzeitig wurde auf eine den gesetzlichen Erfordernissen entsprechende Prüfung der Eigentümerschaft des Käufers durch Compliance-Fachleute verwiesen. Genauere Informationen waren nicht zu erhalten.