Der gestern verkündete weitgehende Verzicht auf Coronavirus-Schutzmaßnahmen wird auch in den Kirchen umgesetzt. Ab Karsamstag muss in katholischen Gottesdiensten am Platz keine Maske mehr getragen werden, nur mehr beim Betreten und Verlassen der Kirche. Auch gesungen werden darf ohne Einschränkungen, „einer festlichen musikalischen Gestaltung der Osterliturgie steht nichts mehr im Wege“, berichtete Kathpress.
Die Bischofskonferenz passte die Rahmenordnung, wie üblich, an die staatlichen Vorgaben an. Anders als vor einem Jahr ist heuer zu Ostern keine Anmeldung zu den Gottesdiensten mehr nötig.
Beim Friedensgruß wird jedoch weiterhin auf eine Berührung verzichtet. Für Feiern wie Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung entfallen bisherige Detailregelungen, aber es muss weiter ein Präventionskonzept erstellt werden. Gebeichtet werden darf jetzt wieder im Beichtstuhl, da gilt dann allerdings FFP2-Pflicht für beide.