Heimische Justiz könnte bald Kriegsverbrechen verfolgen

In der Ukraine begangene Kriegsverbrechen könnten schon bald auch von der österreichischen Justiz verfolgt werden. Wie das Justizministerium gestern bestätigte, werde ein Erlass an die Staatsanwaltschaften ausgearbeitet, „durch den die Voraussetzungen für die inländische Gerichtsbarkeit bei Kriegsverbrechen präzisiert werden“. Möglicher Anknüpfungspunkt ist dabei die Aufnahme ukrainischer Kriegsflüchtlinge durch Österreich.

Grundsätzlich ist die Justiz für im Ausland begangene Straftaten nur zuständig, wenn ein Bezug zu Österreich gegeben ist – etwa über die Staatsbürgerschaft und den Aufenthalt von Täter bzw. Opfer. Beides ist im Fall der Kriegsverbrechen in der Ukraine unwahrscheinlich. Eine Zuständigkeit kann sich aber auch ergeben, wenn „eine die inländische Gerichtsbarkeit begründende Verletzung österreichischer Interessen vorliegt“.

Delikte unklar

Der Erlass soll nun die Frage beantworten, wann das der Fall ist. „Insbesondere wird geprüft, ob die Flüchtlingsankünfte in Österreich eine Verletzung österreichischer Interessen und damit eine inländische Gerichtsbarkeit für bestimmte Delikte begründen würde“, teilte das Ministerium mit. Der Erlass würde jedoch nicht die Rechtsauslegung durch die Gerichte binden.

Unklar blieb, wann der Erlass genau ergehen und auf welche Delikte er sich beziehen wird. Über die entsprechenden Erwägungen hatte die „Kleine Zeitung“ berichtet. Laut der Zeitung haben bereits Deutschland, Polen und Litauen im Zuge des Ukraine-Krieges die Möglichkeit geschaffen, russische Kriegsverbrecher in der Ukraine vor Gericht stellen zu können.