„Hass im Netz“-Paket zeigt bisher wenig Wirkung

Wenig Wirkung hat im ersten Jahr das Gesetzespaket gegen „Hass im Netz“ gezeigt. Die Ausweitung von Tatbeständen brachte 2021 etwas mehr Anzeigen, aber nicht mehr Anklagen, geht aus der Beantwortung einer SPÖ-Anfrage durch Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hervor. Die Verurteilungsstatistik liegt noch nicht vor. Beim neuen „Upskirting“-Tatbestand kam es bisher in 129 Fällen zu 22 Anklagen. Weniger als erwartet genützt wurde das neue Opferschutzangebot.

Nur 65 Personen machten bisher von der Möglichkeit Gebrauch, anonyme Täter von Behörden ausforschen zu lassen. Die psychosoziale Prozessbegleitung nahmen lediglich 16 Personen in Anspruch. Die mehr als drei Millionen Euro, die dafür budgetiert wurden, waren bei Weitem nicht nötig. Es fielen nur Kosten von rund 11.500 Euro an. Zadic kündigte deshalb eine umfassende Informationskampagne an, berichtete die „Wiener Zeitung“ (Dienstag-Ausgabe).

Wenig Änderung bei Anklagen wegen Cybermobbing

Mit der Anfang 2021 in Kraft getretenen Reform kann Cybermobbing schon beim ersten Posting – und nicht erst bei Wiederholung – geahndet werden. Und es setzt auch eine Strafe, wenn gegen eine Einzelperson gehetzt wird, weil sie einer bestimmten Religion oder Ethnie angehört oder eine Behinderung hat. Bisher gab es diesen Schutz nur für Personengruppen.

Beim Cybermobbing blieb die Zahl der Anklagen trotz Reform – mit 56 – gleich wie im Jahr 2020. Bei der Verhetzung war ein leichter Anstieg von 84 auf 92 zu verzeichnen. Gestiegen ist aber das Arbeitsaufkommen für die Staatsanwaltschaften zu diesen Paragrafen. Sie waren mit insgesamt 1.329 Fällen beschäftigt, vor der Reform waren es jährlich zwischen knapp 1.000 und 1.173. Das neue Angebot, mit einem formlosen Antrag Verfasser anonymer Internetpostings ausforschen zu lassen, wurde 2021 nur 65 mal in Anspruch genommen.