Josef F. könnte in Normalvollzug wechseln

Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesene Josef F. wird nach einer Entscheidung des Landesgerichts Krems (Niederösterreich) bedingt aus dem Maßnahmen- in den Normalvollzug entlassen.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig, wie Sprecher Ferdinand Schuster heute der APA mitteilte. Die Staatsanwaltschaft erhob Beschwerde, der Akt wurde dem Oberlandesgericht (OLG) Wien zur Entscheidung vorgelegt.

Ausgesprochen wurde die bedingte Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug von einem Dreirichtersenat für die Dauer einer Probezeit von zehn Jahren. Die Entscheidung wurde mit Weisungen verknüpft, Gerichtssprecher Schuster erwähnte in diesem Zusammenhang „psychiatrische Kontrollen“. Die Entscheidung fußte laut Schuster auf einem psychiatrischen Ergänzungsgutachten, das Ende März bei Gericht eingelangt war.

Aktuell befindet sich F. weiter im Maßnahmenvollzug. Da der Beschwerde aufschiebende Wirkung zukomme, bleibe das bis zur etwaigen Rechtskraft des Beschlusses auch so, betonte Schuster.

F. – er hat inzwischen seinen Namen geändert – wurde im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt und zusätzlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Seitdem ist er in der Justizanstalt Krems-Stein untergebracht. Das Vollzugsgericht – in diesem Fall das Landesgericht Krems – überprüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung im Maßnahmenvollzug weiter vorliegen. Diese Kontrolle ist gesetzlich vorgeschrieben.