Maßnahmengesetz wird um ein Jahr verlängert

Das CoV-Maßnahmengesetz wird bis Mitte 2023 verlängert. Ein entsprechender Beschluss mittels Abänderungsantrag steht morgen im Gesundheitsausschuss an und wird kommende Woche wohl auch vom Plenum des Nationalrats vollzogen.

Aus der Koalition hieß es auf APA-Anfrage, die Verlängerung habe präventive Gründe. Eigentlich wäre das Maßnahmengesetz, über das etwa Ausgangsbeschränkungen geregelt werden, Mitte dieses Jahres ausgelaufen.

Die FPÖ zeigte sich dann auch entrüstet über den bevorstehenden Beschluss. Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak meinte in einer Aussendung, ÖVP und Grüne ließen das Damoklesschwert des Ausnahmezustands weiter über den Köpfen der Österreicher hängen – „und das ohne jedwede wissenschaftliche Evidenz, ohne belastbare Erkenntnisse zu haben“.

Das Maßnahmengesetz hatte vor allem zu Zeiten der Lockdowns große Bedeutung. Darin ist etwa die Basis für die Beschränkung von Zusammenkünften enthalten. Gleiches gilt für Ausgangsregeln. Zudem enthält es die Strafbestimmungen bei Verstößen gegen CoV-Regeln. Auch ist die CoV-Kommission durch das Gesetz legitimiert.