Einspruch Kickls gegen Verwaltungsstrafe erfolgreich

FPÖ-Obmann Herbert Kickl hat sich erfolgreich gegen eine Verwaltungsstrafe gewehrt, die im Zuge seiner Teilnahme an einer Demonstration gegen die Coronavirus-Maßnahmen am 6. März 2021 in Wien verhängt wurde. Das Verwaltungsgericht Wien gab einer Beschwerde des Parteichefs recht, das Verfahren wurde eingestellt.

Kickl war laut dem der APA vorliegenden Erkenntnis des Verwaltungsgerichts vorgeworfen worden, dass er den im Frühjahr 2021 vorgeschriebenen Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten und keine FFP2-Maske getragen habe. Dem Straferkenntnis lag eine Anzeige der Polizei zugrunde, die Strafe betrug in Summe 231 Euro.

Kickl legte dagegen Beschwerde ein: Er gab u. a. an, dass es ihm aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zeitweise nicht möglich gewesen sei, den Abstand einzuhalten – insbesondere wegen Polizeiabsperrungen.

Falls er die Maske kurzfristig abgenommen habe, so sei das zum Zweck des Wassertrinkens geschehen, so Kickl in seiner Beschwerde. Auch habe er nicht an Ort und Stelle von der Anzeige erfahren, sondern erst im Nachhinein – und zwar erst im Zuge des Auslieferungsersuchens an den Immunitätsausschuss.

Kein konkreter Tatzeitpunkt und Ort

Nach der Mitte Jänner erfolgten Verhandlung hob das Wiener Verwaltungsgericht die Strafe auf – begründet wurde das vor allem damit, dass kein konkreter Tatzeitpunkt und -ort mit Sicherheit habe festgestellt werden können.

Denn der anzeigende Polizist habe sich nicht an den genauen Tatzeitpunkt erinnern können, die Anzeige sei erst zirka fünf Stunden nach der Beobachtung niedergeschrieben worden. Auch sei als „Tatort“ lediglich „1010, Burgring“ vermerkt worden.

Seitens des FPÖ-Anwalts Christoph Völk hieß es gegenüber der APA, damit seien alle Verfahren im Zusammenhang mit Teilnahmen Kickls an CoV-Demonstrationen beendet.