CoV-Härtefallfonds: EY prüft für Wirtschaftskammer

Die Wirtschaftsprüfungskanzlei EY überprüft für die Wirtschaftskammer (WKO) derzeit, ob Unternehmen während der CoV-Krise Hilfsgelder aus dem Härtefallfonds rechtmäßig bezogen haben.

Es handle sich um repräsentative Stichproben, hieß es zu den Kontrollen aus der Kammer zum „Kurier“ (Donnerstag-Ausgabe). Förderungsbezieher müssten auf Anfrage alle Auskünfte erteilen, die mit der Förderung im Zusammenhang stehen. Der Nachweis muss pro Betrachtungszeitraum erbracht werden.

Einpersonenunternehmen, freie Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen sowie Kleinstunternehmen haben aus dem Härtefallfonds insgesamt mehr als zwei Milliarden Euro bekommen. Infolge der vierten Welle der CoV-Pandemie war die Unterstützung durch den Härtefallfonds, die mit 31. Oktober 2021 ausgelaufen war, Anfang Dezember 2021 wieder aktiviert worden. Betriebe konnten sich pro Monat maximal 2.000 Euro holen.

Die Wirtschaftskammer legt Wert auf die Feststellung, dass die Kontrollen „sowohl rechtlich als auch in der Art und dem Umfang vom Gesetzgeber vorgegeben“ seien.