Kindergarten: SPÖ-Gemeindevertreter wollen Rechtsanspruch

Der Sozialdemokratische GemeindevertreterInnenverband (GVV) hat in einem offenen Brief an die Bundesregierung sowie die ÖVP- und grünen Abgeordneten von Nationalrat und Bundesrat appelliert, „endlich“ einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung umzusetzen.

Nach jahrelanger Diskussion sei es nun an der Zeit, in die Umsetzung zu kommen. Die GVV-Vertreter um SPÖ-Kommunalsprecher Andreas Kollross haben dafür in ihrem Schreiben einen Fünfstufenplan vorgelegt.

In Österreich gebe es eine „breiten gesellschaftlichen Konsens“ für einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung, heißt es mit Verweis etwa auf Vorstöße der Sozialpartner. Bei diesen seien übrigens auch viele Abgeordnete der Regierungsparteien tätig, hätten aber bisher keinerlei Initiativen in Richtung Rechtsanspruch gesetzt.

Speziell die ÖVP-Abgeordneten sollten nun „einmal“ ihre ideologische Grundhaltung hintanstellen und ihre Blockade beenden, heißt es in dem Schreiben. Von den Grünen verlangen sie, den Koalitionspartner „mit aller Konsequenz“ von der Notwendigkeit des Rechtsanspruchs zu überzeugen.

Einen solchen hatte zuletzt die grüne Frauenvorsitzende Meri Disoski mit Blick auf die laufenden Verhandlungen zur 15a-Vereinbarung zur Elementarpädagogik selbst eingefordert.

GVV schlägt Fünfstufenplan vor

Zur Umsetzung des Rechtsanspruchs schlägt der GVV einen Fünfstufenplan vor: Bis zum Sommer 2022 soll erhoben werden, wie viele Kindergartenplätze derzeit in den knapp 2.100 Gemeinden fehlen. Für die Budgetjahre 2023 und 2024 soll dann je eine Milliarde für den Bau der fehlenden Kindergärten in die Hand genommen werden, dadurch werde auch das regionale Bau- und Baunebengewerbe angekurbelt.

Ab September 2022 brauche es zudem eine massive Ausbildungsoffensive für zusätzliches Personal, schließlich gebe es schon jetzt einen Mangel. Außerdem sollen in einwohner- und strukturschwachen Gemeinden Kooperationen in der Elementarpädagogik ausgebaut werden.

Ab 2025 soll nach dem Plan des GVV ein Jahresbudget von 1,7 Mrd. Euro für Kinderbetreuung im Bundesbudget verankert werden – und zwar nicht als Anschubfinanzierung, sondern als fixer Bestandteil, der auch jährlich an die Inflation angepasst wird.

Gemeindebund mit Absage an Rechtsanspruch

Vom Österreichischen Gemeindebund als offizieller Interessenvertretung der Gemeinden war zuletzt eine deutliche Absage an einen Rechtsanspruch gekommen. Im Präsidium wurde dieser „aus finanziellen, juristischen und organisatorischen Gründen“ einstimmig abgelehnt. In Tirol und Vorarlberg wurde gerade erst das Kinderbetreuungsgesetz novelliert, ohne einen Rechtsanspruch vorzusehen.

Eltern haben unterdessen in einer Petition, die auch vom Netzwerk Elementare Bildung (NEBÖ) unterstützt wird, an Gemeindebund, Landeshauptleute und Landesbildungsreferentinnen und -referenten appelliert, die Rahmenbedingungen für Kindergärten zu verbessern – etwa durch kleinere Gruppen.