Vereine können nur noch kurz Hilfen beantragen

Vereine und andere gemeinnützige Organisationen, die CoV-Hilfen wegen schwerer Einnahmenverluste im letzten Quartal 2021 benötigen, müssen sich beeilen. Wie Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) in einer gemeinsamen Aussendung heute betonten, können Anträge an den NPO-Fonds nur noch bis 30. April eingebracht werden.

Den Fonds haben Parlament und Bundesregierung eingerichtet, um gemeinnützige Organisationen – von Sport- und Kulturvereinen bis zu Umwelt-NGOs – sowie Einrichtungen anerkannter Glaubensgemeinschaften und Freiwillige Feuerwehren bestmöglich durch die CoV-Krise zu bringen. Damit wurden bisher rund 24.000 Vereine und andere gemeinnützige Organisationen mit über 720 Mio. Euro unterstützt.

Fixkosten und CoV-bedingte Mehrkosten werden gefördert

Anträge über das vierte Quartal 2021 können elektronisch auf Npo-fonds.at gestellt werden. Gefördert werden Fixkosten wie Mieten und Betriebskosten und auch coronavirusbedingte Mehrkosten, und zwar bis zu einer Höhe von maximal 90 Prozent des Einnahmenverlusts im Vergleich zu 2019 bzw. bis zu höchstens 900.000 Euro.

Für Basispersonalkosten, die auch bei extremer Einschränkung des Betriebs entstehen, sowie für dringend nötige Reparaturen und Investitionen gibt es einen pauschalen „Struktursicherungsbeitrag“ in der Höhe von fünf Prozent der Einnahmen von 2019 (bis zu einer Obergrenze von 75.000 Euro).

Anträge für erstes Quartal ab Juni möglich

Voraussetzung für die Hilfe ist ein Einnahmenentfall von mindestens zehn Prozent. Wie bei allen Wirtschaftshilfen stellen Verwaltungsstrafen wegen Verstößen gegen Covid-Maßnahmen einen Ausschlussgrund dar. Der NPO-Fonds ist mit insgesamt 1,075 Mrd. Euro dotiert. Anträge über das erste Quartal 2022 werden ab Juni möglich sein.