Die Volkspartei bemüht sich im ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss weiterhin intensiv, Hinweise für die Involvierung auch anderer Parteien zu finden. Jetzt will die ÖVP den Verfassungsgerichtshof (VfGH) anrufen, weil eine Frist für eine Aktenlieferung des Justizministeriums abgelaufen ist. Die Akten betreffen Chats zwischen Ex-Finanzgeneralsekretär Thomas Schmid (ÖVP) und SPÖ-Politikern.
Die Frist – für die die Zustimmung eines Viertels der Mandatare nötig ist – konnte die ÖVP aufgrund ihrer Größe allein vorgeben. Sie wurde in der Nacht auf gestern fällig. Das Justizministerium wartete in der vergangenen Woche allerdings darauf, dass der U-Ausschuss eine Reihenfolge für die Chatauswertung festlegt.
Unklarheit über Konsultationsverfahren
Die „gegenständlichen Verlangen“ würden „eine Auswertung von mehreren hunderttausend Chats betreffen“, hieß es schon Anfang der Woche. Die Anträge der ÖVP seien deshalb Gegenstand eines Konsultationsverfahrens. Dieses werde vom Vorsitzenden des U-Ausschusses – also Wolfgang Sobotka (ÖVP) – mit dem Justizministerium unter Einbindung der Fraktionen geführt.
Aus Sicht der ÖVP ist in diesem Fall allerdings gar kein Konsultationsverfahren möglich. Ein solches sei nur für Fälle vorgesehen, wo die Übermittlung von Unterlagen strafrechtliche Ermittlungen gefährden könnte, sagte heute Fraktionsführer Andreas Hanger: „Das Justizministerium hat zu liefern, es kann sich nicht auf ein Konsultationsverfahren ausreden.“ Der Antrag an den VfGH werde deshalb gerade vorbereitet, bestätigte er einen Bericht der „Kronen Zeitung“ (Samstag-Ausgabe).
Das Justizministerium trat Hangers Darstellung entgegen: In diesem Fall sei sehr wohl ein Konsultationsverfahren möglich – und auch notwendig, um Ermittlungen der Staatsanwaltschaften nicht zu gefährden. Bei den verlangten Lieferungen handle es sich nicht bloß um die Vorlage bestehender Akten. Vielmehr müssten die Daten zum Großteil erst ausgewertet werden.
Somit sei der Inhalt nicht einmal den Strafverfolgungsbehörden bekannt. Die Daten könnten also Informationen enthalten, die für die Ermittlungen relevant sind – und diese könnten also gefährdet sein, wenn die Unterlagen ohne die (für solche Fälle vorgesehene) Prüfung vorgelegt werden, argumentierte das von der Grünen Alma Zadic geführte Justizressort.