Gemeinden wollen bei Kindergartenregeln mitreden

Die Gemeinden wollen bei den Verhandlungen über die 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zu den Kindergärten mitreden. Für den angestrebten Ausbau der Kinderbetreuung sei eine rasche Einigung über die weitere Ausgestaltung des im Sommer auslaufenden Vertrags nötig, so Gemeindebund-Präsident Alfred Riedl in einer Aussendung heute.

Die Gemeinden sind in den meisten Fällen die direkten Erhalter von öffentlichen Kindergärten, Krippen und Horten. Über die 15a-Vereinbarung stellt der Bund den Ländern Geld u. a. für das verpflichtende Kindergartenjahr für Fünfjährige, flexiblere Öffnungszeiten, Qualitätsverbesserungen und frühe Sprachförderung zur Verfügung. Die aktuelle Vereinbarung für die Jahre 2018/19 bis 2021/22 läuft mit Ende August aus.

Gemeinden lehnen Rechtsanspruch ab

Die Regierung hat angekündigt, für die nächste Periode deutlich mehr Geld in die Hand zu nehmen, wobei hier auch auf Mittel aus dem Aufbau- und Resilienzplan der EU zur Abfederung der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie zurückgegriffen werden kann.

In den Grundsätzen des Bundes zur geplanten Vereinbarung festgelegt sind u. a. eine Ausweitung des Angebots für unter Dreijährige, längere und flexiblere Öffnungszeiten, klare Förder- und Abrechnungskriterien, ein klarer Verteilungsschlüssel sowie eine mögliche Einführung von einheitlichen Qualitätsmindeststandards.

Strikt abgelehnt wird von den Gemeinden nach wie vor ein Rechtsanspruch von Eltern auf Kinderbetreuung.