Kind bekommt Pflaster auf den Oberarm
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Impfgremium

Empfehlung zu dritter Impfung für Kinder

Die Fachleute des Nationalen Impfgremiums (NIG) sprechen sich für eine Boosterimpfung gegen Covid-19 ab fünf Jahren aus. Die dritte Impfung sei nämlich für die Grundimmunisierung nötig, unabhängig davon, ob ein Kind positiv war oder nicht, argumentiert das Impfgremium.

„Bei Kindern von fünf bis elf Jahren soll diese dritte Impfung spätestens zu Schulbeginn vor den voraussichtlich nächsten Infektionswellen im Spätsommer/Herbst 2022 erfolgen“, heißt es in der neuen Anwendungsempfehlung. Empfohlen werde eine dritte Impfung ab sechs Monaten nach der Zweitimpfung, betonte das Gesundheitsministerium am Montagnachmittag.

Außerdem wird von den Medizinerinnen und Medizinern festgehalten, dass man für einen bestmöglichen und längerfristigen Schutz insgesamt drei Impfungen benötigt – auch wenn man bereits eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht hat. Wissenschaftliche Daten zeigten, dass immunkompetente Personen für einen bestmöglichen und langfristigen Impfschutz insgesamt drei Impfungen benötigen, wurde erläutert. Diese drei Impfungen sind aus immunologischer Sicht als Grundimmunisierung anzusehen, also nicht nur als Auffrischung.

Nur zeitliche Verschiebung durch Infektion

Durchgemachte Infektionen mit SARS-CoV-2 führen lediglich zu einer zeitlichen Verschiebung dieser Impfungen und zu einer verbesserten Immunitätslage, ersetzen aber keineswegs einzelne Impfungen. Eine Infektion habe daher lediglich Auswirkungen auf den empfohlenen Zeitpunkt für die nächste Impfung, wurde betont.

Das NIG begründet das damit, dass respiratorische Infektionen keine dauerhafte systemische Immunität hinterlassen. „Genesenen ab einem Alter von fünf Jahren werden also insgesamt drei Impfungen für die Grundimmunisierung empfohlen“, heißt es in der aktualisierten Anwendungsempfehlung.

Rauch: Unzählige Leben gerettet

Die CoV-Schutzimpfung „hat unzähligen Menschen das Leben gerettet und tut das auch weiterhin“, so Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) in der Aussendung: „Sie minimiert nachweislich das Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken oder sogar zu sterben. Kommt es trotz einer Impfung zu einer Covid-19-Erkrankung, so verläuft diese im Normalfall deutlich milder.“ Die laufende Anpassung der Empfehlungen des NIG gewährleiste, „dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse ständig eingearbeitet werden“.

Vierte Impfung nur bei Risikogruppen empfohlen

In der Karwoche hatte das Impfgremium bereits seine Empfehlung zu einer vierten Impfung für Erwachsene abgegeben. Das NIG emfpiehlt eine solche derzeit nur bei Risikogruppen. Das gilt für über 80-Jährige allgemein sowie für über 65-jährige mit Vorerkrankungen.

Sie sollen frühestens vier Monate, idealerweise ein halbes Jahr nach dem dritten Stich noch einmal immunisiert werden, geht aus dem der APA vorliegenden Papier des Gremiums hervor. Allen anderen sollte eine Impfung jedoch auch nicht verwehrt werden. Die Empfehlungen sind insofern von Bedeutung, als sie zwar nicht verbindlich sind, aber von der Politik im Regelfall übernommen werden.

Seit der Karwoche ist zudem die Gültigkeitsdauer des „Grünen Passes“ verlängert. Bei allen, die eine vollständige Grundimmunisierung (drei Impfungen, Anm.) haben, ist der Nachweis nun ein Jahr gültig. Eine Zweitimpfung darf hingegen nur 180 Tage zurückliegen, bei Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 210 Tage. Auch eine Genesung wird weiter nur 180 Tage akzeptiert, um die Vorgaben des „Grünen Passes“ zu erfüllen.