Goldgruber vor VwGH gescheitert

Peter Goldgruber wurde nicht zum Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit – und das zu Recht. Das hat nun der VwGH in einem Entscheid entschieden, über den die „Presse“ berichtet.

Schon davor war der ehemalige Generalsekretär des Innenministeriums unter Ressortchef Herbert Kickl (FPÖ) in allen Instanzen gescheitert. Entscheidend war, dass Bundespräsident Alexander Van der Bellen Goldgrubers Ernennung nicht unterfertigt hatte.

Kickl hatte in den letzten Tagen seiner Amtszeit, die auf Antrag des damaligen Bundeskanzlers Sebastian Kurz (ÖVP) von Bundespräsident Van der Bellen beendet wurde, Goldgruber zum Generaldirektor ernannt. Allerdings unterzeichnete das Staatsoberhaupt das Dekret nicht.

Van der Bellen argumentierte, dass der Bundespräsident gemäß langjähriger Praxis in Übergangszeiten keine Ernennungen zu staatspolitischen Posten vornimmt.

Kurzzeitinnenminister Eckart Ratz berief Goldgruber wenige Tage danach von der interimistischen Leitung auch wieder ab. Der frühere Generalsekretär ist mittlerweile in der Landespolizeidirektion Wien tätig.