Sozialhilfe: Härtefälle werden entschärft

Die Regierung hat ein Paket geschnürt, um diverse Härtefälle bei der Sozialhilfe zu beseitigen. Profitieren können etwa pflegende Angehörige, Arbeitnehmer mit sehr geringen Einkommen oder Menschen aus betreuten Wohneinrichtungen. Zudem wird der Bezieherkreis an sich ein wenig ausgeweitet.

Konkret können via Härtefallklausel Personen, die bisher vom Bezug von Sozialhilfe ausgeschlossen waren, Sozialhilfeleistungen erhalten und wieder krankenversichert werden. Dabei handelt es sich beispielsweise um Menschen mit humanitärem Bleiberecht, die ihre Arbeit verloren haben. Der betroffene Personenkreis ist mit 1.000 freilich eher klein.

Kulanter wird man bei betreuten Wohneinrichtungen wie z. B. Frauenhäusern und Obdachloseneinrichtungen. Diese müssen nicht mehr wie ein gemeinsamer Haushalt behandelt werden, was den individuellen Bezug erhöht. Die Bewohner können nunmehr die vollen Leistungen (der Richtsatz liegt bei rund 978 Euro) erhalten anstatt wie bisher nur maximal 70 Prozent pro Person.

Beschluss vor Sommer

Weiters wird mit dem Paket sichergestellt, dass das Pflegegeld nicht mehr nur bei der pflegebedürftigen Person, sondern auch bei deren Angehörigen nicht angerechnet wird. Gleiches gilt bei Krisenzuwendungen des Bundes wie im Rahmen der CoV-Hilfen. Bei jenen, die arbeiten, aber trotzdem sozialhilfeberechtigt sind, werden der 13. und 14. Monatsbezug nicht angerechnet. Für Betroffene bedeutet das eine Erhöhung um bis zu 18 Prozent ihres Einkommens.

Die entsprechenden Neuerungen werden morgen im Nationalrat als Initiativantrag eingebracht und noch vor dem Sommer beschlossen. Die Länder müssen einzelne der neuen Bestimmungen wie jene beim Pflegegeld dann noch in ihre Landesgesetze integrieren.