Parteifinanzen: Weiter Warten auf Gesetzesentwurf

ÖVP und Grüne bringen morgen im Nationalrat ihren Entwurf für ein neues Parteiengesetz ein. Mit diesem sollen erstmals Prüfrechte für den Rechnungshof, aber auch neue Spenden- und Wahlkampfkostenregeln kommen. Vorfeldorganisationen und Sozialpartner werden in die Transparenzregeln besser einbezogen. Die Reform braucht eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat und damit die Stimmen von SPÖ oder FPÖ. Die Koalition peilt einen Beschluss vor dem Sommer an.

Heute Vormittag war der Entwurf noch nicht ganz fertig. Bei ÖVP und Grünen hieß es auf APA-Anfrage aber, dass gegenüber dem im Februar präsentierten Vorschlag keine großen inhaltlichen Änderungen zu erwarten seien, lediglich Klarstellungen und Vereinfachungen bei Formulierungen. Alles Weitere soll dann nach der parlamentarischen Begutachtung, während der man die Gespräche mit den Oppositionsparteien fortsetzen will, eingearbeitet werden.

Die FPÖ hatte wiederholt Kritik an dem Entwurf geübt, einerseits wegen aus ihrer Sicht fehlender Prüf- und Kontrollrechte, aber auch wegen der ÖVP-Herkunft von Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker, die nun die „Lizenz zum ‚Stierln‘“ erhalte. Außerdem wollen die Freiheitlichen die Schlussfolgerungen des aktuellen ÖVP-Korruptions-U-Ausschusses abwarten.

Die SPÖ sicherte konstruktive Verhandlungen zu, meldete aber auch einige Wünsche an – etwa mehr Transparenz in Ministerien oder öffentliche Hearings bei der Bestellung wichtiger Funktionen. Außerdem ist die SPÖ wie auch die FPÖ dafür, Rechnungshofpräsidenten bzw. -präsidentinnen künftig mit Zweidrittelmehrheit zu küren.