Parteifinanzen: Gesetzesentwurf eingebracht

ÖVP und Grüne haben gestern im Nationalrat einen Entwurf für die Novellierung des Parteiengesetzes eingebracht, der nun dem Verfassungsausschuss zugewiesen wird. Er sieht erstmals Prüfrechte für den Rechnungshof, aber auch strengere Regeln zu Parteispenden und Wahlkampfkosten vor. Die Koalition peilt einen Beschluss noch vor dem Sommer an, braucht dazu aber die Unterstützung von SPÖ oder FPÖ.

Der eingebrachte Entwurf, mit dem auch das Medien- und das Verfassungsgerichtshofgesetz geändert werden soll, ist im Wesentlichen jener, der schon im Februar präsentiert wurde. Lediglich Formulierungen wurden geändert oder vereinfacht. Weitere Ergänzungen sollen erst nach Gesprächen mit den Oppositionsparteien während der Begutachtungsphase eingearbeitet werden.

Rechnungshof kann „begründetem Verdacht“ selbst nachgehen

Der Entwurf von ÖVP und Grünen soll es dem Rechnungshof ermöglichen, einem „begründetem Verdacht“ auf Verletzung des Parteiengesetzes selbst nachzugehen. Derzeit kann er nur Wirtschaftsprüfer damit beauftragen. Das soll allerdings nur möglich sein, wenn die Partei vorher die Möglichkeit einer Stellungnahme bekomme. Im Zweifelsfall soll der Verfassungsgerichtshof entscheiden.

Vermögen und Schulden müssen die Parteien dem neuen Entwurf zufolge künftig offenlegen. Auch Einnahmen und Ausgaben sollen detaillierter veröffentlicht werden – bis hinunter auf Bezirks- und Gemeindeebene. Wahlkampfkosten müssten in Zukunft nicht nur veröffentlicht, sondern auch genau aufgeschlüsselt werden.

Namentliche Nennung bei Spenden über 500 Euro

Bei Parteispenden von über 500 Euro vierteljährlich soll eine namentliche Nennung verpflichtend werden (bisher 2.573 Euro). Anonyme Spenden sind dann nur noch bis 150 Euro zulässig (bisher 515 Euro). Einzelspenden über 7.720 Euro bleiben generell verboten.

Verstöße würden mit dem neuen Entwurf deutlich teurer: Gibt eine Parlamentspartei ihren Wahlkampfbericht oder den Rechenschaftsbericht nicht ab, soll sie bis zu 50.000 Euro bezahlen. In weiterer Folge könnte (wie schon bisher möglich) auch die Parteienförderung einbehalten werden. Auch Überschreitungen der Wahlkampfkostengrenze sollen deutlich teurer werden.