Fachleute des Instituts für Höhere Studien (IHS) empfehlen eine einmalige Anhebung der Tarifgrenzen bei Lohn- und Einkommensteuer um den Prozentsatz der unerwarteten Erhöhung der Inflation, also etwa drei Prozentpunkte. Damit sollen Entlastungen der Steuerreform bei der kalten Progression trotz Teuerungswelle greifen.
Das geht aus einem der APA vorliegenden „Policy Brief“ anlässlich einer Studie zu Steuerreformen und kalter Progression hervor. Die Entlastungen der jüngsten Steuerreform würden die Effekte der kalten Progression seit 2016 „bei Weitem“ übersteigen. Der unerwartete Inflationsschub der letzten Monate bringe aber eine weitere Erhöhung der kalten Progression mit sich.
Reallohneinbußen durch Inflation
Für die Erwerbstätigen ergebe sich daraus nämlich eine doppelte Belastung: Da die Lohnsteigerungen den Anstieg der Verbraucherpreise wahrscheinlich nicht vollständig kompensieren werden, erlitten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Reallohneinbußen.
Aufgrund der größeren Nominallohnsteigerung bewirke die kalte Progression dennoch eine weitere Erhöhung des durchschnittlichen Lohn- und Einkommensteuersatzes. Ähnliches wird laut IHS auch für die meisten selbstständig Beschäftigten gelten, da die Erhöhung der Energie- und Materialkosten trotz steigender Nominaleinkommen auch deren Realeinkommen reduzieren werde.
„Schnell und unkompliziert durchführbar“
Die Nachbesserung der Steuerreform durch die Anhebung der Tarifgrenzen sei „schnell und unkompliziert durchführbar“, bewirke „im Aggregat eine fast völlige Kompensation der zusätzlich entstandenen kalten Progression“, und betreffe alle Einkommensgruppen mit positivem Steuersatz, argumentieren die IHS-Experten.
Das erscheine zum jetzigen Zeitpunkt auch besser als eine umfassende Kompensation der kalten Progression, die eine Anpassung aller nominalen Frei- und Absetzbeträge, also etwa des Familienbonus und der Pendlerpauschale, involviert und wahrscheinlich einen längeren politischen Diskussionsprozess erfordern würde.