ÖVP-Ermittlungen: Okay für Handyortung der Fellners rechtswidrig

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat die vom Landesgericht Wien am 30. September 2021 erteilte Bewilligung der Peilung der Handys der beiden Medienmanager Wolfgang und Helmut Fellner als rechtswidrig eingestuft.

Grund dafür sei, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) damals im Zuge der Inseratenaffäre die Ortung der Mobiltelefone beantragt habe, ohne dafür die Ermächtigung der Rechtsschutzbeauftragten eingeholt zu haben, gab das OLG heute bekannt.

Sowohl die Rechtsschutzbeauftragte, Gabriele Aicher, – die schon Ende Oktober des Vorjahres öffentlich scharfe Kritik an der WKStA geübt hatte – als auch die beiden Medienmanager der Tageszeitung „Österreich“ hatten gegen die Entscheidung des Landesgerichts für Strafsachen Wien Beschwerden erhoben.

Ergebnisse müssen vernichtet werden

Das OLG hob die Entscheidung des Landesgerichts zur Handypeilung nun auf und ordnete laut Aussendung auch an, dass allfällige dadurch gewonnene Ergebnisse vernichtet werden müssen. Denn das Recht von Medieninhabern und Journalisten, die Aussage über Informationsquellen zu verweigern, dürfe nicht durch andere Ermittlungsmaßnahmen umgangen werden.

„Auch wenn Medieninhaber oder Journalisten selbst einer Straftat verdächtig wären, muss die Staatsanwaltschaft vor der Antragstellung die Ermächtigung der Rechtsschutzbeauftragten einholen“, heißt es in der Aussendung des OLG.

Andere Beschwerden „außerhalb der Kontrollbefugnis“

Das OLG betonte, dass sich die Entscheidung auf die Nichtbefassung der Rechtsschutzbeauftragten gründet, unabhängig von den tatsächlich durchgeführten Schritten: „Weil die Rechtsschutzbeauftragte im konkreten Fall nicht befasst worden war, war der Beschluss des Landesgerichts aufzuheben, und zwar unabhängig davon, dass diese Ermittlungsmaßnahmen gar nicht vollzogen wurden.“

Andere Beschwerden der Rechtsschutzbeauftragten lägen „laut der Entscheidung des Oberlandesgerichts außerhalb der Kontrollbefugnis der Rechtsschutzbeauftragten“. Aicher hatte etwa auch die Struktur des Ermittlungsaktes kritisiert. Für das Verfassen einer Presseaussendung dazu hatte sie sich von der Kanzlei Ainedter & Ainedter beraten lassen, die Beschuldigte in der Sache vertritt.

Aicher hatte im vergangenen Oktober öffentlich scharfe Kritik an der WKStA geübt. Sie sagte, keinen dringenden Tatverdacht gegen Helmuth und Wolfgang Fellner zu sehen, und ortete in den Entwicklungen „mit Blick auf das Redaktionsgeheimnis eine Gefahr für die Pressefreiheit“.

Die WKStA wies diese Kritik in der Folge zurück, gab aber zu, dass es „irrtümlich“ versäumt worden sei, für eine geplante Handystandortbestimmung die bei Journalisten erforderliche Ermächtigung der Rechtsschutzbeauftragten zu beantragen.

Nach der gerichtlichen Bewilligung habe man aber noch vor Umsetzung der Maßnahme am 5. Oktober 2021 dieses Versäumnis erkannt, betonte die WKStA damals – das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) sei auch „umgehend“ angewiesen worden, die Maßnahme nicht durchzuführen. Die Standortdaten wurden dann auch nicht erhoben, betonte die Staatsanwaltschaft Ende Oktober.

In der Sache geht es um die Ermittlungen der WKStA wegen mutmaßlicher Inseratenkorruption im ÖVP-Umfeld. Die Staatsanwälte vermuten ein Zusammenspiel mit dem Medienhaus Österreich, um Sebastian Kurz bei der Übernahme des Parteivorsitzes im Jahr 2017 den Rücken zu stärken.