Kindergarten: Länder wollen Kopftuchverbot streichen

Ende 2020 ist das unter der ÖVP-FPÖ-Regierung eingeführte Kopftuchverbot für Volksschülerinnen vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben worden. In den Kindergärten gilt das dort 2019 eingeführte Kopftuchverbot hingegen immer noch.

Grundlage ist die 15a-Vereinbarung zur Elementarpädagogik. Die Länder fordern in den aktuellen Verhandlungen zur neuen Vereinbarung ein Aus des Kopftuchverbots. Salzburg und Tirol haben es schon aus den Landesgesetzen gestrichen bzw. planen das.

ÖVP-Ministerien halten am Kopftuchverbot fest

Die Verhandler auf Bundesseite (Bundeskanzleramt, Finanz-, Familien- und Bildungsministerium, alle ÖVP-geführt) halten unterdessen am Kopftuchverbot in der 15a-Vereinbarung fest, wie der APA von mehreren Seiten bestätigt wurde.

Man versuche nun, auf Ebene der Landesbildungsreferenten eine Lösung zu finden. Aus dem Integrationsministerium von Susanne Raab (ÖVP) war für die APA keine Stellungnahme zu erhalten.

Beim Koalitionspartner, den Grünen, zeigte man sich gegenüber der APA verwundert. Es wäre „absurd“, das Kopftuchverbot trotz des VfGH-Urteils weiter festzuschreiben. In die aktuellen Verhandlungen hat der kleine Koalitionspartner allerdings keinen Einblick. Man habe vor Beginn die Prioritäten der Grünen genannt: Ausweitung des Angebots und Qualitätsverbesserungen im Gegenzug für mehr Geld. Davon werde die Zustimmung der Grünen schließlich abhängen.

In der Praxis dürfte das Verbot bisher übrigens keine Rolle gespielt haben, wie Praktikerinnen und Praktiker betonen und wie auch ein Rundruf in den Bundesländern zeigt: Von schriftlichen Vorladungen zu Gesprächen oder gar Strafen war den Zuständigen in den Bundesländern nichts bekannt.

Uneinigkeit bei einheitlichen Qualitätsmindeststandards

Neben der Kopftuchfrage spießt es sich dem Vernehmen nach bei den Verhandlungen auch in der Frage bundesweit einheitlicher Qualitätsmindeststandards. Die Regierung hatte in ihrem Ministerratsvortrag die „Prüfung der Etablierung von einheitlichen Qualitätsmindeststandards in elementaren Bildungseinrichtungen“ angekündigt, hier soll es vor allem um die Frage der Gruppengrößen gehen. Nachdem die Länder zuständig sind, gibt es aktuell neun verschiedene Regelwerke.

Hier steht zumindest ein Teil der Länder auf der Bremse – aus Gründen der Machbarkeit, wie es heißt. So würde eine Verringerung der Gruppengrößen in manchen Ländern dazu führen, dass sie auf einen Schlag zahllose neue Einrichtungen gründen und Personal dafür finden müssten, und das beim schon bestehenden Personalmangel.

In Salzburg steht man Mindeststandards grundsätzlich positiv gegenüber, aber: „Mir ist wichtig, dass es zu keiner Nivellierung nach unten kommt“, so Salzburgs Bildungslandesrätin Andrea Klambauer (NEOS). Für finanzierte Qualitätsverbesserungen brauche es eine bestimmte Vorlaufzeit, und die sei den Ländern jedenfalls zu gewähren.