EuGH: Verbraucherschützer dürfen Facebook klagen

Verbraucherschützerinnen und -schützer dürfen künftig auch ohne konkreten Auftrag von Betroffenen gegen Datenschutzverstöße bei Internetriesen wie Facebook klagen.

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stehe einer deutschen Regelung nicht im Weg, laut der nicht nur Datenschutzbeauftragte klagen dürfen, sondern auch Verbraucherschützer Verbandsklagen einreichen können, teilte der Europäische Gerichtshof heute mit.

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