Epicenter.works erneuert Kritik an AMS-Algorithmus

Die Datenschutzorganisation epicenter.works hat ihre Kritik am AMS-Algorithmus heute im Zuge einer Paneldiskussion erneuert. Der Algorithmus sei intransparent und diskriminierend, und das AMS habe sich nicht ausreichend mit den Risiken des Systems auseinandergesetzt, sagte epicenter.works-Chef Thomas Lohninger. Die Datenschutzbehörde (DSB) hatte den Einsatz des Algorithmus 2020 per Bescheid untersagt, der Verwaltungsgerichtshof prüft nun die Angelegenheit.

Der Algorithmus soll beim Arbeitsmarktservice zukünftig zur Ermittlung der Arbeitsmarktchancen von Arbeitslosen eingesetzt werden. Arbeitslose sollen dabei in drei Kategorien eingeteilt werden: niedrige, mittlere und hohe Chance, erneut einen Arbeitsplatz zu finden.

Lohninger: Algorithmus „in die Tonne treten“

Die Kategorien sollen als Grundlage für die Zuweisung in AMS-Fördermaßnahmen dienen, wobei jene Menschen mit mittleren Jobchancen die meiste Förderung erhalten sollen. Ein Sprecher des AMS sagte zum Einsatz des Algorithmus auf APA-Anfrage nun: „Wir warten ab, was die Gerichte entscheiden, und schauen dann weiter.“

„So wie der Algorithmus jetzt ist, kann man ihn nur in die Tonne treten“, sagte Lohninger. Das System basiere auf veraltetem Wissen, weil sich der Arbeitsmarkt ständig verändere und das ganz besonders während der Pandemie. „Wir haben versucht, so viel wie möglich über die Funktionsweise herauszufinden“, vom AMS habe die NGO aber keinen Einblick in die Berechnungen und Prozesse im Hintergrund bekommen. Der Algorithmus sei somit eine „Blackbox“.

Ruf nach mehr Transparenz

Der Einsatz des Algorithmus beim AMS erfordere eine „qualifizierte gesetzliche Grundlage“, so Andreas Zavadil von der Datenschutzbehörde. Das AMS habe grundsätzlich die Kompetenz, die Daten arbeitssuchender Menschen zu verarbeiten. Der Algorithmus stelle aber eine besondere Datenverarbeitungsform da, bei der die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) besondere Voraussetzungen vorsehe. Diese seien im Fall des Algorithmus nicht gegeben. Der Bescheid der Datenschutzbehörde ist nicht rechtskräftig.

Gerald Loacker, NEOS-Nationalratsabgeordneter, hält einen Algorithmus hingegen für ein geeignetes Mittel, die Arbeit des AMS effizienter zu gestalten und Steuergeld, das in das AMS fließt, optimal zu nutzen. Gleichzeitig brauche es aber Kontrollmechanismen und Transparenz.