Cobra-Affäre: WKStA zieht Ermittlungsakt nicht an sich

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wird den Akt in der Cobra-Affäre um zwei Personenschützer der Familie von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) nicht übernehmen. Das sagte eine Sprecherin der WKStA nach einem entsprechenden Bericht des „Kurier“ heute auf APA-Anfrage.

Man habe die Zuständigkeit geprüft und: „Wir ziehen das Verfahren nicht an uns“, so die Sprecherin. Damit geht der Akt wieder zurück zur Staatsanwaltschaft Korneuburg.

Erst am Dienstag vergangener Woche hatte die Staatsanwaltschaft Korneuburg mitgeteilt, den Akt in der Cobra-Affäre an die WKStA übermittelt zu haben. Damals hieß es, weitergehende Auskünfte könnten nicht erteilt werden, zunächst sei die Entscheidung der WKStA abzuwarten, ob diese das Verfahren an sich zieht.

Nehammer wies Vorwürfe zurück

In der Affäre geht es grundsätzlich um zwei Personenschützer der Familie von Bundeskanzler Nehammer. Die Cobra-Beamten sollen nach ihrem Einsatz bei der Ehefrau des Regierungschefs betrunken mit dem Dienstwagen einen Unfall mit Blechschaden verursacht haben. Es wurden – von anonymer Seite – Vorwürfe laut, Nehammer könnte in der Sache interveniert haben, um die Abläufe zu vertuschen, was der Kanzler selbst erbost als unwahr zurückwies.

Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch gegen eine „bekannte Person“ war von der Anklagebehörde in Wiener Neustadt von Amts wegen eingeleitet worden. Aufgrund der Brisanz des Falles wurde das Ermittlungsverfahren an die Oberstaatsanwaltschaft Wien weitergeleitet. Diese wiederum hatte den Fall an die Behörde in Korneuburg delegiert.

Nachdem nun die WKStA das Verfahren nicht an sich zieht, liegt das weitere Vorgehen wieder bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg. Zu klären ist etwa, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht, um personenbezogene Ermittlungen einzuleiten.