Energiegutscheine gehen per Post an vier Mio. Haushalte

Vier Millionen Haushalte in Österreich bekommen demnächst per Post den Energiegutschein im Wert von 150 Euro zum Abfedern der stark gestiegenen Energiekosten. Pro Woche wird rund eine Million Gutscheine verschickt, bis Ende Mai soll der Versand an alle Hauptwohnsitze abgeschlossen sein.

Der Bonus ist an einen Vertrag mit einem Stromlieferanten gebunden – eingelöst werden darf er von Einpersonenhaushalten bis zu 55.000 Jahreseinkommen bzw. bis 110.000 Euro bei mehr Personen.

Eingelöst werden kann der Energiekostenausgleich auf der Website Oesterreich.gv.at – wobei sich der QR-Code am Gutschein befindet – und postalisch, indem das beiliegende vorfrankierte Antwortkuvert verwendet wird.

Brunner: Steigende Energiekosten werden abgefedert

Der Stromlieferant muss die 150 Euro bei der nächsten Jahres- oder Schlussabrechnung automatisch abziehen. Diese Lösung gewährleiste den Datenschutz, sei rechtssicher und unbürokratisch, so Finanz- und Umweltministerium.

Mit dem Energiekostenausgleich würden die steigenden Energiekosten abgefedert, so Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP). Die Verteuerungen bei Energie würden vor allem die hohen Gaskosten betreffen, hier halte man dagegen, so die für Energie zuständige Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne).

Voraussetzungen für Gutschein

Der einmalige Zuschuss von 150 Euro darf eingelöst werden, wenn etwa bei Unselbstständigen ein Monatsbruttobezug von 5.670 Euro brutto (bzw. das Doppelte bei Mehrpersonenhaushalten) nicht überschritten wird.

Einlösen darf den Gutschein die Person, auf deren Namen der Stromliefervertrag an dem Hauptwohnsitz läuft bzw. die zur Zahlung der Stromrechnung verpflichtet ist. Der Hauptwohnsitz muss an der jeweiligen Adresse im Zeitraum 15. März bis 30. Juni d. J. an zumindest einem Tag bestanden haben.

Wer bis Juli keinen Gutschein erhält, kann diesen über Oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich oder unter 050 233 798 bis 31. August anfordern. Geduld ist gefragt, sollte jemand erst vor Kurzem die Jahresabrechnung erhalten haben: Dann erhält man die Gutschrift erst bei der nächsten Jahresabrechnung.