Italien verlängert aktuelle Reiseregeln bis 31. Mai

Italien verlängert die geltenden Regeln für Reisen von und in Richtung Ausland bis zum 31. Mai. So müssen Reisende nach Italien weiterhin eine Impfbescheinigung oder einen negativen Schnelltest vorlegen.

Abgeschafft wird am Sonntag (1. Mai) die Pflicht zum Ausfüllen des Europäischen Formulars zur Feststellung des Aufenthaltsortes von Reisenden (Passenger Locator Form). Diese Verpflichtung war am 24. Mai 2021 in Kraft getreten.

Italien wird die Maskenpflicht in Zügen, U-Bahnen und Bussen sowie für Besucher von Events in geschlossenen Räumen bis mindestens 15. Juni verlängern. Gesundheitsminister Roberto Speranza kündigte an, dass bis dahin in öffentlichen Verkehrsmitteln wie auch in Kinos, Theatern und Sporthallen Masken getragen werden müssen. Andernorts, etwa in Restaurants und am Arbeitsplatz, fällt die Maskenpflicht dagegen am 1. Mai weg.

Nachdem der Notstand Ende März ausgelaufen war, wird Ende April auch der „Grüne Pass“ – also der Nachweis von 2-G oder 3-G – komplett wegfallen. Besucherinnen und Besucher von Restaurants, Bars, Kinos, Konzerten, Diskotheken und Geschäften müssen dann kein Zertifikat mehr vorweisen.

Einzig zum Betreten von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wird bis Jahresende der „Grüne Pass“ verlangt, der bisher auch für den Zugang zum Arbeitsplatz erforderlich war.