Prozess um defekte Verhütungsspirale: Firma haftet

Der Prozess um defekte Verhütungsspiralen im Bezirksgericht Fürstenfeld (Steiermark) ist nun mit einem schriftlichen Urteil zu Ende gegangen: Laut diesem haftet der Hersteller – verschuldensunabhängig – für die Schäden der Klägerin.

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