Berlin klagt Rom in Streit um NS-Entschädigungen

Deutschland hat Italien in der Auseinandersetzung um Entschädigungszahlungen wegen Nazi-Verbrechen geklagt. Die deutsche Regierung reichte die Klage vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag ein, wie das Organ der Vereinten Nationen mitteilte. Die Regierung werfe italienischen Gerichten vor, unrechtmäßig mehr als 25 neue Verfahren gegen Deutschland zugelassen zu haben.

Dabei habe der IGH im Jahr 2012 geurteilt, dass Deutschland italienische Militärinternierte und andere italienische NS-Opfer nicht individuell entschädigen müsse. Deutschland hatte den Internationalen Gerichtshof bereits 2008 angerufen, um zu prüfen, ob früher in Italien gefällte Urteile auf Entschädigung rechtens sind. Um Zahlungen zu erzwingen, hatten italienische Justizbehörden in zwei Fälle sogar angeordnet, Vermögenswerte Deutschlands in Italien zu beschlagnahmen. Der IGH hatte 2012 dann abschließend zugunsten Deutschlands entschieden.

Deutsche Truppen hatten Italien von September 1943 bis Mai 1945 besetzt, nachdem das Land im Zweiten Weltkrieg die Seiten gewechselt und sich den Alliierten angeschlossen hatte. Die Urteile bezogen sich auf Entschädigungszahlungen für diese Zeit. Deutschland verweist auch im Rechtsstreit mit anderen Staaten wegen der NS-Verbrechen stets darauf, dass über bilaterale Abkommen mit betroffenen Ländern bereits Milliarden Euro an Entschädigungszahlungen geleistet worden seien. Deshalb seien individuelle Klagen nicht zulässig.