Die Proponenten des Rechtsstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehrens
Heinz Tesarek
Eintragungswoche

Antikorruptionsvolksbegehren liegt auf

Beginnend mit Montag haben Bürgerinnen und Bürger eine Woche lang die Möglichkeit, insgesamt sieben Volksbegehren zu unterschreiben. So liegt etwa das breit getragene „Rechtsstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehren“ online oder in Eintragungslokalen zur Unterschrift auf. Es wurde angesichts des Ibiza-U-Ausschusses und dessen Erkenntnisse gestartet.

Eine Gruppe prominenter früherer Politiker, Juristinnen und Spitzenbeamten rund um den Bevollmächtigten Martin Kreutner (früherer Leiter der Internationalen Antikorruptionsakademie) fordert – in 72 „Anregungen“ ausformuliert – Reformen für mehr Anstand und Integrität in der Politik, Stärkung von Rechtsstaatlichkeit sowie der Unabhängigkeit der Justiz, eine moderne Antikorruptions- und Transparenzgesetzgebung und Maßnahmen im Medienbereich.

Unter dem Motto „Machtmissbrauch verhindern“ warben die Initiatorinnen und Initiatoren um Unterstützung. Bei einer Matinee im Theater in der Josefstadt appellierten zuletzt mit den Proponenten Kreutner, WKStA-Staatsanwältin Christina Jilek und Irmgard Griss auch Altbundespräsident Heinz Fischer, Ex-EU-Kommissar Franz Fischler und Ursula Bittner (Greenpeace), mit einer Unterschrift ein Zeichen gegen Korruption und Machtmissbrauch zu setzen.

Gradmesser für Wunsch nach „mehr Anstand“

Die frühere Chefin des Liberalen Forums (LIF), Heide Schmidt, – auch eine der Proponentinnen – sah im Volksbegehren zuletzt einen Ersatz für eine Umfrage: Nehmen viele teil, zeige diese Umfrage, dass „mehr Anstand, mehr Rechtsstaatlichkeit und mehr Demokratie“ gewünscht werden. Jede einzelne Stimme sei da wichtig, meinte der frühere Bundespräsident Fischer, das habe schon so manche Wahl entschieden.

Woche der Volksbegehren

Gleich sieben Volksbegehren starten diese Woche: ein Antikorruptionsvolksbegehren, zwei gegen die Impflicht, eines gegen Tiertransporte, ein Jugendvolksbegehren, eines für höheres Arbeitslosengeld sowie ein weiteres für ein bedingungsloses Grundeinkommen.

Die 72 mit dem Volksbegehren deponierten Forderungen seien „eigentlich selbstverständlich – dass anständige Menschen in der Politik sind, die Gerichte unabhängig, Staatsanwälte keine politische Weisungsspitze haben, Medien unabhängig berichten und nicht mit Inseraten gefüttert werden für eine bestimmte Berichterstattung“, stellte die frühere OGH-Präsidentin und NEOS-Abgeordnete Griss fest.

Verweis auf „fallende Tendenz“ in Korruptionsindex

Aber dass es das Begehren gibt, zeige, dass Österreich „nicht gerade den höchsten Standard hat“, konstatierte der frühere ÖVP-Politiker Fischler – und rief in Erinnerung, dass Österreich im letzten Internationalen Demokratieindex nur auf Platz 18 kam und im Korruptionsindex auf Platz 13 – „die Tendenz ist fallend“.

Und Verfassungsrechtler Heinz Mayer gab zu bedenken, dass „die beste Verfassung nicht garantieren (kann), dass wir in einem demokratischen Rechtsstaat leben (…) Man muss sich das, was man hat, ständig neu erwerben“. Heutzutage sei es auch wichtig, zu „vermitteln, dass Demokratie eine Zukunft hat“.

Sechs weitere Volksbegehren liegen auf

Neben dem Anti-Korruptionsvolksbegehren können sechs weitere Volksbegehren unterstützt werden: zwei gegen die aktuell ausgesetzte CoV-Impfpflicht sowie Forderungen nach höherem Arbeitslosengeld (getragen von einer Allianz aus Betriebsräten, NGOs, Sozialwissenschaftlern, Künstlern und mit Unterstützung aus der SPÖ), einem bedingungslosen Grundeinkommen, dem Ende der Lebendtiertransporte und Maßnahmen für die seelische Gesundheit Jugendlicher.

100.000 Unterschriften für Behandlung im Parlament

Werden 100.000 Unterschriften gesammelt, muss sich das Parlament mit dem jeweiligen Anliegen auseinandersetzen. Einige Begehren kamen schon in der ersten Phase, in der Unterstützungserklärungen für die Auflegung (nötig sind zumindest 8.401) gesammelt werden, nah an oder über die 100.000er-Grenze. Diese Unterschriften gelten schon als gültige Eintragung, Unterstützer der ersten Phase dürfen also in der Eintragungswoche nicht noch einmal unterschreiben.

Alle anderen Österreicher und Österreicherinnen, die in einer Wählerevidenz eingetragen sind, können bis 9. Mai entweder online – per Handysignatur oder Bürgerkarte – unterschreiben. Oder sie gehen zu den Amtsstunden in eines der rund 2.000 Eintragungslokale. In jeder Gemeinde gibt es mindestens eines. Wann die Gemeindeämter, Rathäuser bzw. Magistratischen Bezirksämter geöffnet sind, ist auf der Website des Innenministeriums ersichtlich.