Justiz: Weisungsrat hatte Bedenken wegen Fuchs-Anklage

Der Weisungsrat im Justizministerium soll Bedenken wegen des Strafantrags gegen den Leitenden Oberstaatsanwalt Johann Fuchs gehabt haben, schreiben „Kurier“ und „Tiroler Tageszeitung“ in ihren Montag-Ausgaben.

Zwar habe die Staatsanwaltschaft Innsbruck die Anklage nach der Kritik adaptiert. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) soll eine neuerliche Befassung des Weisungsrates dann per Weisung verhindert haben.

Gegen Fuchs wurde ein Strafantrag wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage vor dem „Ibiza“-Untersuchungsausschuss eingebracht. Ihm wird vorgeworfen, dem ehemaligen Justizministerium-Sektionschef Christian Pilnacek verraten zu haben, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine Anzeige gegen eine „Presse“-Redakteurin vorbereite.

Die inkriminierte Falschaussage wiederum ist eine Folge von Fuchs’ Auftritt im „Ibiza“-Ausschuss, wo er im März 2021 auf die Frage, ob er Aktenteile weitergegeben habe, sinngemäß meinte, dass er sich nicht daran erinnern und das daher weder bestätigen noch ausschließen könne.

„Clamoroser“ Fall

Da es sich bei Fuchs um einen „clamorosen“ (mit öffentlichem Interesse verbundenen) Fall handelt, wurde das Vorhaben der Staatsanwaltschaft Innsbruck wie in solchen Causen üblich dem Weisungsrat vorgelegt, dessen Urteil aber nicht bindend ist. Dem Beratergremium war laut den Medienberichten die Begründung „unzureichend“, dass die dem Oberstaatsanwalt vorgeworfene Weitergabe von Akteninhalten an Pilnacek Amtsgeheimnisverrat sei.

Der Weisungsrat hatte aufgrund der zur „Verfügung gestellten Unterlagen Bedenken gegen die Genehmigung des Anklagevorhabens“. Die Anklagebehörde adaptierte daraufhin den Strafantrag. Die Möglichkeit einer neuerlichen Beurteilung soll es aber für den Weisungsrat nicht gegeben haben.

„Da der Weisungsrat schon einmal gehört wurde, liegt kein Fall der obligatorischen Befassung des Weisungsrats vor“, soll es in einem Schreiben des Ministeriums heißen.

Ministerium: Keine Notwendigkeit

Das Justizministerium betonte in einer Stellungnahme, dass kein Fall der obligatorischen Befassung durch den Weisungsrat vorgelegen sei, da dieser bereits zum Berichtsvorhaben gehört worden war. Zudem hätten Teile des Weisungsrats dem Ministerium bereits in einem anderen Fall mitgeteilt, dass eine mehrfache Befassung in derselben Sache „problematisch“ gesehen werde, da dadurch die „gesetzlich gewünschte Transparenz beeinträchtigt wäre“.

Zur Entwicklung der Causa selbst hielt das Ministerium fest, dass das Anklagevorhaben der Staatsanwaltschaft Innsbruck zunächst von den zuständigen Staatsanwälten, dem Gruppenleiter sowie der Leiterin der Staatsanwaltschaft Innsbruck geprüft und genehmigt worden sei.

In weiterer Folge sei der Bericht an die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Innsbruck gegangen, die ebenfalls keine Einwände erhoben habe. Auch die zuständige Sektion im Ministerium habe das Anklagevorhaben als „sachgerecht beurteilt und dem Weisungsrat vorgelegt“.

„Weisungsrat hat sich zu allen Anklagepunkten geäußert“

„Der Weisungsrat hat sich zu allen Anklagepunkten geäußert und eine Aktenprüfung aufgetragen“, hieß es weiter aus Zadics Ressort. Das wohl auch deshalb, weil dem Weisungsrat der Ermittlungsakt nicht vorgelegen sei. Die zuständige Sektion habe daher die Akten angefordert und geprüft.

In lediglich einem Punkt sei den Äußerungen des Weisungsrats nicht entsprochen worden: „Hier hatte der Weisungsrat Bedenken hinsichtlich der Vollständigkeit der Beweiswürdigung der Staatsanwaltschaften.“ Die Sektion sei nach nochmaliger Prüfung des gesamten Aktes dem Standpunkt der StA Innsbruck und der OStA Innsbruck gefolgt.