ÖVP-U-Ausschuss: Pilnacek verneint „System Pilnacek“

Nach Oberstaatsanwalt Johann Fuchs wird derzeit Christian Pilnacek, suspendierter Sektionschef im Justizministerium, befragt. In seiner Eingangsstellungnahme wies er heute darauf hin, dass er auf Fragen zu publik gewordenen Chats kaum antworten kann. Der Grund: Ihm seien trotz mehrfacher Ansuchen seiner Rechtsvertretung Kopien zu den Korrespondenzen nicht übermittelt worden.

Christian Pilnacek
ORF.at/Roland Winkler

„Ich werde vor diesem Hintergrund keine Fragen des U-Ausschusses zu Korrespondenzen beantworten, bis mir meine E-Mails und Nachrichten zugänglich gemacht werden“, sagte Pilnacek. Denn „fehlende Erinnerungen werden von den Abgeordneten für Strafanzeigen genutzt“, so Pilnacek, das sei politische Einflussnahme.

Pilnacek ortet politische Einflussnahme

Ein Verfahren diesbezüglich gegen ihn habe die Staatsanwaltschaft bereits einstellen wollen, von der Justizministerin sei das mit Weisung verhindert worden, betonte der Ex-Sektionschef. „Die Situation, in die mich der Untersuchungsausschuss bringt, ist mit der Menschenrechtskonvention nicht in Einklang zu bringen.“

Pilnacek kam auch auf das „System Pilnacek“ zu sprechen. „Genauso wenig wie es den Kinderwagen in der Causa Blümel gegeben hat, gibt es ein ‚System Pilnacek‘“, sagte er. Solche Zuschreibungen seien herabwürdigend und vorverurteilend. Auch das sei eine politische Einflussnahme.

Pilnacek will Unterlagen vorgelegt bekommen

Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl stellte zu Beginn seine Fragen nicht zum Inhalt der Chats, sondern zum Lebenslauf von Pilnacek. Der Ex-Generalsekretär im Justizministerium antwortete darauf ausführlich. Zu Fragen zum Strafverfahren sagte er, dass der U-Ausschuss mit den Akten wohl mehr wisse als er selbst.

Dass er von seinem Entschlagungsrecht Gebrauch mache, wurde bereits in der ersten Runde deutlich. Nicht nur, dass er Fragen von Grünen-Fraktionschefin Nina Tomaselli als zu abstrakt wertete, verlangte er, dass ihm konkrete Unterlagen vorgelegt werden. Verfahrensrichter Pöschl befand die Frage als zulässig, Pilnacek könne sich allerdings wegen laufender Ermittlungen entschlagen. Dieser tat das auch.

Auch im weiteren Verlauf der Befragung entschlug sich Pilnacek mehrmals. Stehungen und Unterbrechungen, um die Fragestellungen zu klären, halfen nicht dabei, mehr Antworten zu bekommen. „Die Frau Bundesministerin gewährt mir keinen Zugang zu meinen Daten, so ist es mir nicht möglich, mich vorzubereiten auf die Befragung“, sagte der Jurist.