EU stellt Gesundheitsdatenraum vor

Die EU-Kommission hat heute ihre Pläne für einen gemeinsamen Gesundheitsdatenraum vorgestellt. Medizinische Daten von Bürgerinnen und Bürgern sollen künftig in allen Mitgliedsstaaten abrufbar sein. Auch die Forschung soll Zugriff auf diese Daten erhalten – anonymisiert, wie Kommissarin Stella Kyriakides bei der Präsentation sagte.

So soll es etwa für Ärztinnen und Ärzte möglich sein, medizinische Aufzeichnungen auch aus dem Ausland abzurufen – damit sollen zum Beispiel unnötige Untersuchungen vermieden werden. Das könne Kosten im Gesundheitssektor reduzieren, so Kyriakides weiter.

Daten mit „größter Vorsicht“ verarbeitet

Ein zentrales Anliegen ist, wenig überraschend, die Sicherheit der Daten: Die Pfeiler, auf denen das System aufbaut, seien Vertrauen und Respekt. Persönliche Gesundheitsdaten würden mit „größter Vorsicht verarbeitet“, so Kyriakides. Starker Datenschutz und Sicherheit spielen eine wesentliche Rolle.

Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit haben, ihre Daten einzusehen, diese gegebenenfalls zu bearbeiten. Auch der Zugriff darauf soll eingeschränkt werden können, außerdem soll ersichtlich sein, wer auf die Daten zugegriffen hat.

EU sieht großes Potenzial für Forschung

Auch auf das große Potenzial für die Forschung, aber auch in der Politik wurde hingewiesen. Erstmals sei es möglich, die Daten von 450 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner der EU zu verarbeiten – diese würden „komplett anonymisiert“, so Kyriakides. So könnten etwa neue Medikamente entwickelt werden, gleichzeitig aber auch etwa Regierungen aufgrund dieser Daten Entscheidungen treffen.

Auf die Frage, warum man mit dem wohl heikelsten Bereich bei gemeinsamen Datenräumen anfange, sagte EU-Kommissionsvize Margaritis Schinas, dass jetzt der richtige Zeitpunkt sei. Man habe diese Daten und nutze sie bisher nicht, das solle sich nun ändern.

Laut Kyriakides soll der europäische Datenraum für Gesundheitsdaten bis 2025 entstehen. Wie immer braucht es dazu die Zustimmung des EU-Parlaments und der Mitgliedsstaaten.