Berliner Gericht prüft Klage gegen Fußballer Boateng

Das Landgericht Berlin prüft eine Unterlassungsklage gegen den ehemaligen Fußballnationalspieler Jerome Boateng. Dabei geht es um Äußerungen des 33-Jährigen über seine Ex-Partnerin Kasia Lenhardt in einem Interview Anfang Februar 2021. Wenige Tage nach dessen Veröffentlichung war das Model gestorben.

Lenhardts Mutter will nach dem Tod der damals 25-Jährigen ihre Interessen verfolgen und eine weitere Verbreitung des „Bild“-Interviews verhindern. „Ihr geht es darum, Äußerungen über ihre verstorbene Tochter, die Unwahrheiten beinhalten, zu unterbinden“, sagte ihr Rechtsanwalt Markus Hennig am Rande der mündlichen Verhandlung. Boatengs Aussagen verfälschten das Lebensbild von Kasia Lenhardt nachhaltig.

Lenhardts Familie will öffentliche Entschuldigung

In dem Interview hatte Boateng behauptet, seine Ex-Freundin habe seine Beziehung zu seinen Kindern aus einer früheren Partnerschaft genutzt, um ihn zu erpressen. Zudem sprach er von Alkoholproblemen.

„Die Klägerin will vermeiden, dass ihr Enkelsohn und die minderjährigen Halbgeschwister der Verstorbenen diesem Schmutz im Internet weiter ausgesetzt werden“, betonte Hennig. „Der Familie ist eine öffentliche Entschuldigung sehr wichtig.“ Dies würde aus seiner Sicht auch helfen, eine Löschung der Beiträge im Internet zu erreichen.

Boateng bedauere das Interview, sagte seine Anwältin Stephanie Vendt in der Verhandlung. Das habe sie bereits in ihren Schriftsätzen erklärt. Er wolle sich mit der Familie nicht streiten, sagte Vendt. „Aus unserer Sicht wäre ein persönliches Gespräch zwischen ihm und der Familie gut.“ Eine freiwillige Unterlassungserklärung gab der Sportler bisher nicht ab.

Paar trennte sich kurz vor Interviewveröffentlichung

Lenhardt war 2012 Finalistin bei „Germany’s Next Topmodel“ und zuletzt mit Boateng liiert. Kurz bevor dessen Interview veröffentlicht wurde, hatte sich das Paar getrennt. Am 9. Februar 2021 gab ihre Familie über einen Anwalt bekannt, dass Kasia tot sei.

Die Polizei in Berlin bestätigte damals einen Einsatz, bei dem eine leblose Person gefunden worden war. Es gebe keine Anzeichen für Fremdeinwirkung, hieß es. Nach einem „Spiegel“-Bericht soll sich die 25-Jährige vor ihren Tod an den Berliner Medienrechtler Hennig gewandt und ihn gebeten haben, zu prüfen, was sie gegen den Artikel unternehmen könne.